Definition geschlechtsspezifischer Gewalt
Die Datenbank wird laut DIMR kontinuierlich ergänzt. Es handele sich um die erste kostenfreie Rechtssprechungsdatenbank ausschließlich zur Thematik "geschlechtsspezifische Gewalt" im deutschsprachigen Raum. Der Datenbank liege die Definition von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen entsprechend dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zugrunde. Danach sei Gewalt geschlechtsspezifisch, wenn sie "gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist" oder "Frauen unverhältnismäßig stark betrifft". Umfasst seien alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt. Der Begriff "Frau" umfasse neben der biologischen auch die sozial konstruierte Dimension von Geschlecht (Gender) entsprechend den Entwicklungen im internationalen Menschenrechtsschutzsystem. Die Datenbank enthalte auch Entscheidungen und Dokumente zu weiteren Personengruppen, die sich nicht als Frauen definieren, die aber aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Geschlechtsidentität und/oder sexuellen Orientierung Gewalt erleben.