DAV: Regelmäßige Anpassung der gesetzlichen Vergütung
Damit der Zugang zum Recht in seiner Gesamtheit bezahlbar bleibe, brauche es eine regelmäßige Anpassung der gesetzlichen Vergütung an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung – in jeder Legislatur, so Kindermann weiter. "Unser gesamtes System der Kostenerstattung basiert auf einer gesetzlichen Gebührenordnung. Wenn wir wollen, dass anwaltlicher Rat nicht nur vermögenden Personen vorbehalten ist, muss die gesetzliche Vergütung für die Anwaltschaft auskömmlich sein“, betont Kindermann.
Digitalisierung und Update der Verfahrensordnungen
Die Zukunft von Justiz, Rechtspflege und Rechtsdienstleistung ist laut Kindermann ohne Digitalisierung nicht denkbar. Hierbei dürfe es aber nicht nur um die – unstreitig notwendige – technische und personelle Ausstattung der Gerichte gehen. Sie wies darauf hin, dass auch die Verfahrensordnungen dringend ein Update bräuchten, natürlich mit Einbindung der Anwaltschaft. "Denn den großen Schritt in die Digitalisierung können wir nur gemeinsam gehen."
Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht beachten
Kindermann verwies auch auf die Vielzahl in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten neuer oder schärferer Strafgesetze. Das könne so nicht weitergehen. "Es kann für gesellschaftliche Probleme und unerwünschtes Verhalten nicht nur das Mittel der Repression geben" so Kindermann. Das Strafrecht könne bei weitem nicht alles lösen, mahnt die DAV-Präsidentin. Sie pocht auf notwendige Empirie: "Wir müssen weg von der Symbolpolitik und hin zu einer evidenzbasierten Gesamtlösung." Strafrecht müsse Ultima Ratio sein.
Anwaltliches Berufsgeheimnis achten
Zuletzt warnt der Anwaltverein auch vor Angriffen auf das anwaltliche Berufsgeheimnis. In der letzten Legislaturperiode geriet es von mehreren Seiten "unter Druck", etwa beim – letztlich gescheiterten – Unternehmenssanktionsrecht.