Bislang nur Feststellung der Abstammung und des Geschlechts zulässig
“Die Polizei kann dann Ermittlungskräfte konzentrieren und Täter schneller ermitteln.“ Fechner zufolge haben sich die Rechtspolitiker der Koalition darauf verständigt, noch in dieser Legislaturperiode die Strafprozessordnung entsprechend zu ändern. Bislang ermöglicht die Strafprozessordnung die Untersuchung von DNA-Material zur Feststellung der Abstammung und des Geschlechts von gesuchten mutmaßlichen Tätern. Die Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern will im Frühjahr über eine Ausweitung beraten.
Kritiker befürchten “Racial Profiling“
Kritiker befürchten in der Auswertung nach Haar-, Haut- und Augenfarbe unter anderem ein “Racial Profiling“, womit ein gezieltes Vorgehen nach ethnischen Gesichtspunkten bezeichnet wird. Fechner wies diese Bedenken zurück. Mit Stigmatisierung habe die Ausweitung der DNA-Analyse nichts zu tun, sie beschleunige vielmehr die Täterfindung. “Wenn damit bestimmte Bevölkerungsgruppen vom Tatverdacht ausgeschlossen werden können, ist dies auch in deren Interesse.“