Rechtsausschuss für längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Mit einer Reihe von Gesetzentwürfen hat sich der Rechtsausschuss am 27.01.2021 befasst. So hat er mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der Grünen dem Änderungsantrag der Koalition zugestimmt, der das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz betrifft und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für hilfeberechtigte Unternehmen bis zum 30.04.2021 verlängern soll. Daneben ging es auch um das Containern und die Juristenausbildung.

Verlängerung der Steuererklärungsfrist

Das Gremium empfahl zudem mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 (BT-Drs. 19/25795) in geänderter Fassung.

Fahren ohne Fahrschein

Abgelehnt wurde mit der Mehrheit der Koalition, der Grünen und der AfD, bei Enthaltung der FDP, ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, mit dem das Fahren ohne Fahrschein straffrei gestellt werden soll (BT-Drs. 19/1115). Ein damit zusammen zur Abstimmung gestellter Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, nach dem Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll (BT-Drs. 19/1690), wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD, bei Enthaltung der Linken und der FDP, abgelehnt. Abgeordnete der Linken und der Grünen machten geltend, dass mit ihren Vorschlägen die Justiz entlastet würde. Zudem sei eine Bestrafung als Ultima Ratio in diesen Fällen nicht nötig. Koalitionsvertreter wiesen in der Diskussion darauf hin, dass das Problem der Kriminalisierung des Schwarzfahrens angegangen werden müsse, die Vorschläge der Komplexität des Sachverhalts aber nicht gerecht würden.

Antrag zum Containern von Lebensmitteln

Ebenfalls ausführlich diskutiert wurde ein Antrag der Linksfraktion, mit dem das sogenannte Containern von Lebensmitteln entkriminalisiert werden soll (BT-Drs. 19/9345). Von der Linken hieß es, es handele sich dabei um eine gesellschaftliche Frage, für die die Politik eine Lösung finden müsse. Koalitionsvertreter gaben zu bedenken, dass das Problem der Verschwendung von Lebensmitteln nicht durch die Legalisierung des Diebstahls in den Griff zu bekommen und der Ansatz bei diesem komplexen Thema zu kurz gedacht sei. Der Antrag wurde gegen die Stimmen von Koalition, FDP und AfD bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.

Reform der juristischen Ausbildung

Anträge der FDP und der Linken für eine Reform der juristischen Ausbildung (BT-Drs. 19/23121, 19/24643) fanden ebenfalls keine Mehrheit. Vertreter der Koalition bestätigten Modernisierungsbedarf, verwiesen aber auf eigene Vorschläge und einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Abgelehnt wurde auch ein weiterer Antrag der FDP zur Vorbereitung eines Reformgesetzes zur Steigerung der Wirksamkeit des Strafrechts (BT-Drs. 19/17485). Ziel sei, so die Fraktion, die wenigen Ressourcen im Strafrecht konzentriert einsetzen zu können.

Gesetzliche Regelung des Einsatzes von Vertrauenspersonen

Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der Fraktion der FDP für eine konsequente gesetzliche Regelung des Einsatzes von Vertrauenspersonen (BT-Drs. 19/21725). Ein Termin wurde noch nicht festgelegt. Verschoben wurde die Terminierung von bereits dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörungen zu Gesetzentwürfen der Linken und der Grünen zur Verankerung und Stärkung von Kinderrechten im Grundgesetz (BT-Drs. 19/10622, 19/10552) sowie zu einem Antrag der Linksfraktion mit dem Thema "Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht" (BT-Drs. 19/7983). Beschlossen wurde dagegen die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (BT-Drs. 19/25821) am 24.02.2021. Über die Vorlage berät das Plenum noch am 27.01.2021 erstmalig.

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2021.