Der Rechtsausschuss des Bundestags hat heute die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) beschlossen. Dies hat der parlamentarische Pressedienst mitgeteilt. Zudem habe der Ausschuss eine Änderung des Entwurfs beschlossen. Danach solle das Recht von Ärztinnen und Ärzten und anderer Einrichtungen, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschrieben werden.
Redaktion beck-aktuell, 22. Juni 2022.
Heim, Geplante Abschaffung des § 219a StGB, NJW-Spezial 2022, 120
Mehrheit der Sachverständigen für geplante Streichung von § 219a StGB, FD-StrafR 2022, 448842
Verurteilte Ärztin Hänel zu § 219a StGB: "Jahrelanger Kampf geht zu Ende", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.05.2022, becklink 2022954
Union lehnt Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.03.2022, becklink 2022616
Kabinett beschließt Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.03.2022, becklink 2022476
Referentenentwurf zur Aufhebung des § 219a StGB veröffentlicht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.01.2022, becklink 2022064
Ärzte sollen bald über Möglichkeit zur Abtreibung informieren dürfen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.01.2022, becklink 2021982