Effektive Maßnahmen im Kampf gegen Kinderpornografie
Durch die neue Regelung sollen die Handlungsmöglichkeiten bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie erweitert werden. Eine effektive Strafverfolgung soll dazu beitragen, den Markt für kinderpornographische Schriften auszutrocknen, um auf diese Weise der Herstellung weiterer Missbrauchsdarstellungen entgegenzuwirken. Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden deshalb unter engen Voraussetzungen erlauben, selbst kinderpornographische Schriften auf digitalem Weg herzustellen und zu verbreiten. Ermittler könnten diese als "Vertrauensbeweis" verwenden, sich so zukünftig Zugang zu ihnen bislang verschlossen bleibenden Foren verschaffen und näher an die Täter heranrücken.
Bedenken wegen Vorverlagerung der Strafbarkeit auf den Versuch
In der Diskussion sprachen Abgeordnete der Koalitionsfraktionen von einer sinnvollen Erweiterung des Strafrechts, wobei die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibe. Das jetzt geschnürte Paket sei ein gewaltiger Schritt nach vorn. Während die AfD den Entwurf begrüßte, machten FDP, Linke und Grüne Bedenken gegen die geplante Vorverlagerung der Strafbarkeit auf den Versuch geltend, da damit die Grundsätze des Strafrechts infrage gestellt würden. Dem Einsatz computergenerierten Bildmaterials durch die Strafverfolgungsbehörden stimmten sie zu.
AfD-Gesetzentwürfe abgelehnt – Anhörung zu FDP-Gesetz
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Rechtsausschuss in der Sitzung außerdem Gesetzentwürfe der AfD zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (BT-Drs. 19/13735), zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (BT-Drs. 1914761) und zur Änderung des Strafgesetzbuches (BT-Drs. 19/14764) ab. Das Gremium beschloss zudem die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf der FDP-Fraktion für ein Gesetz zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts BT-Drs. 19/9527). Des weiteren wurden von der Tagesordnung Gesetzentwürfe von AfD, FDP, Die Linke und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (BT-Drs. 19/81, 19/204, 19/218, 19/5950) abgesetzt.