Rechtsanwaltsgebühren sollen an wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden

Die Bundesregierung hat am 16.09.2020 mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren beschlossen. Diese sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Zuletzt waren die Gebühren im Jahr 2013 angepasst worden. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sind die Kosten für den Kanzleibetrieb seither erheblich gestiegen.

Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung

Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz sind zuletzt zum 01.08.2013 erhöht worden. Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sollen sie erneut an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Daneben sollen auch die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen angemessen erhöht werden.

Auch Gerichtsgebühren sollen angepasst werden

Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Honorare und Entschädigungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz seien höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Gleichzeitig seien auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Deshalb sollen auch die Gerichtsgebühren angepasst werden.

Anstieg um jeweils 10% geplant

Die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren sollen grundsätzlich jeweils um 10% steigen. Die Honorare der Sachverständigen und Sprachmittelnden sollen an die auf dem freien Markt üblichen Preise angepasst werden. Zudem sehe der Entwurf zahlreiche strukturelle Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht und im Justizkostenrecht vor.

Redaktion beck-aktuell, 16. September 2020.