Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung
Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz sind zuletzt zum 01.08.2013 erhöht worden. Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sollen sie erneut an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Daneben sollen auch die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen angemessen erhöht werden.
Auch Gerichtsgebühren sollen angepasst werden
Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Honorare und Entschädigungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz seien höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Gleichzeitig seien auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Deshalb sollen auch die Gerichtsgebühren angepasst werden.
Anstieg um jeweils 10% geplant
Die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren sollen grundsätzlich jeweils um 10% steigen. Die Honorare der Sachverständigen und Sprachmittelnden sollen an die auf dem freien Markt üblichen Preise angepasst werden. Zudem sehe der Entwurf zahlreiche strukturelle Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht und im Justizkostenrecht vor.