Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in dem Antrag auf, "die derzeitige Kostenproblematik der Betreuungsvereine im Einvernehmen mit den Ländern umgehend zu lösen". Zudem solle sich die Regierung im Dialog mit den Ländern für die "unverzügliche Umsetzung des gesetzlich geregelten Anspruchs der Vereine auf eine bedarfsgerechte, gleichwertige finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln durch alle Länder einsetzen, um die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen der Teilhabe nicht zu gefährden".
Die zur Anhörung geladenen Berufsbetreuerverbände und Interessenvertreter teilen diese Ansicht. Sie warnen vor einem "großen Flurschaden in der Betreuung". Die Kostensteigerungen der letzten Jahre hätten dazu geführt, dass sich viele Betreuungsvereine vor dem Aus befinden oder sich bereits aufgelöst haben. Für die Bewältigung des Betreuungsbedarfs fänden sich immer weniger rechtliche Betreuer und Betreuerinnen.
Sachverständige sprechen sich für höhere Vergütung aus
Die Ursachen seien vielfältig und schon seit längerem angelegt. Mit der Erhöhung des sozialhilferechtlichen Schonvermögens für mittellose Betreute zum 1.1.2023 seien die Einkommen im Betreuungsbereich gesunken. Die Kostensteigerungen durch die Inflation, die Energie- und Sachkosten sowie die Erhöhung des Mindestlohns hätten zu weiteren Einbußen geführt.
Die Experten verwiesen auf den erhöhten Mehraufwand beim Führen von Betreuungen durch die am Jahresanfang in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechts. Dieser müsse sich in der Berufs- und Vereinsbetreuung in einer höheren Vergütungspauschale beziehungsweise in einem höheren Stundenkontingent wiederfinden.
Die von der Vergütungsreform im Jahr 2019 erwartete Vergütungssteigerung in Höhe von 17% sei tatsächlich nur zu 12,3% angekommen. Ein noch verheerenderes Bild zeige sich bei der Landes- und Kommunalförderung der Betreuungsvereine. Unter diesen Umständen könne die Qualität der rechtlichen Betreuung nicht wie vom Gesetz gewünscht gewährleistet werden.