Der Thüringer Landtag hat bei der Kreistagswahl im Wartburgkreis die Rechte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) auf Chancengleichheit verletzt. Wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof am Mittwoch klarstellte, hätte der Landtag die Vorgaben im Kommunalwahlgesetz zum Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge von parlamentarisch oder im jeweiligen Kommunalvertretungsorgan nicht vertretenen Parteien für den Pandemiefall anpassen müssen.
Unterschriftenquorum im Frühjahr 2021 nicht mehr verhältnismäßig
Das Erfordernis eines erhöhten Unterstützungsunterschriftenquorums für Wahlvorschläge von parlamentarisch oder im zu wählenden Kommunalvertretungsorgan nicht vertretenen Parteien diene zwar dem legitimen Ziel, die Wahlvorschläge auf ernsthafte Bewerberinnen und Bewerber zu beschränken. In Anbetracht der pandemiebedingten Erschwernisse war dieses Unterschriftenquorum im Frühjahr 2021 nach Ansicht des Gerichtshofs jedoch nicht mehr verhältnismäßig. Der Thüringer Landtag hätte die gesetzlichen Vorgaben für die Dauer der infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen im Frühjahr 2021 anpassen müssen.
VerfGH Thüringen, Urteil vom 22.06.2022 - VerfGH 17/21
Redaktion beck-aktuell, 22. Juni 2022.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Das Urteil im Volltext finden Sie auf der Internetseite des Gerichtshofs.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Unterschriftenquoren für Berlin-Wahl müssen noch weiter sinken, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.03.2021, becklink 2019236