Rechte der ÖDP bei Kreistagswahl 2021 verletzt

Der Thüringer Landtag hat bei der Kreistagswahl im Wartburgkreis die Rechte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) auf Chancengleichheit verletzt. Wie der Thüringer Verfassungsgerichtshof am Mittwoch klarstellte, hätte der Landtag die Vorgaben im Kommunalwahlgesetz zum Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge von parlamentarisch oder im jeweiligen Kommunalvertretungsorgan nicht vertretenen Parteien für den Pandemiefall anpassen müssen.

Unterschriftenquorum im Frühjahr 2021 nicht mehr verhältnismäßig

Das Erfordernis eines erhöhten Unterstützungsunterschriftenquorums für Wahlvorschläge von parlamentarisch oder im zu wählenden Kommunalvertretungsorgan nicht vertretenen Parteien diene zwar dem legitimen Ziel, die Wahlvorschläge auf ernsthafte Bewerberinnen und Bewerber zu beschränken. In Anbetracht der pandemiebedingten Erschwernisse war dieses Unterschriftenquorum im Frühjahr 2021 nach Ansicht des Gerichtshofs jedoch nicht mehr verhältnismäßig. Der Thüringer Landtag hätte die gesetzlichen Vorgaben für die Dauer der infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen im Frühjahr 2021 anpassen müssen.

VerfGH Thüringen, Urteil vom 22.06.2022 - VerfGH 17/21

Redaktion beck-aktuell, 22. Juni 2022.