"Recht auf schnelles Internet" nimmt die nächste Hürde

Der Digitalausschuss des Bundestags hat dem "Recht auf schnelles Internet" zugestimmt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP passierte am Mittwoch ein Verordnungsvorschlag das Gremium, mit dem erstmals ein Mindestmaß an Breitband-Internet im Festnetz festgelegt wird. Nur noch die Zustimmung des Bundesrats fehlt, dann ist die Verordnung gültig.

Festlegung des Mindest-Down- und Upload-Tempos

Das Regelwerk besagt, dass künftig überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens zehn Megabit pro Sekunde möglich sei muss. Für den Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein. Zudem darf die Reaktionszeit maximal 150 Millisekunden betragen. Bereits Ende 2021 war ein Gesetz in Kraft getreten, das den Breitband-Rechtsanspruch enthält. Es fehlt aber noch die dazugehörige Verordnung, in der die genauen Werte und Vorgaben für die verbindliche Grundversorgung stehen. Dieses Regelwerk ist nun so gut wie beschlossen. 

Mindestvorgabe soll Jahr für Jahr steigen

Die Mindestwerte zum Download und Upload sind niedrig – die allermeisten Bundesbürger bekommen daheim viel besseres Internet. Auf dem Land und am Stadtrand könnten die Vorgaben mancherorts aber helfen: Werden die Vorgaben unterschritten, könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Anschlüsse veranlassen. Wie viele Haushalte derzeit mit weniger als 10 Megabit pro Sekunde ins Internet kommen, ist unklar. Nach Schätzung der Bundesnetzagentur haben 630.000 Haushalte weniger als 16 Megabit pro Sekunde. Ein Schätzwert zur 10-Megabit-Messlate liegt nicht vor. Von den 630.000 liegen 300.000 in Gebieten, in denen der Internetausbau dank staatlicher Fördergelder ohnehin schon geplant ist - hier ist es also nicht nötig, sich auf den neuen Rechtsanspruch zu berufen, weil bereits Besserung in Sicht ist. Es verbleiben laut Bundesnetzagentur also 330.000 Haushalte, die Internet von weniger als 16 Megabit haben. Für einen Teil davon ist die neue 10-Megabit-Vorgabe relevant. Künftig werden die Mindestvorgaben Jahr für Jahr steigen - der Rechtsanspruch wird also auch für Haushalte interessant, die derzeit noch außen vor sind.

Union sind die Vorgaben "zu lasch"

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Maik Außendorf sprach nach dem Votum von einem "guten Tag für den Verbraucherschutz". Die Verordnung lege "Mindestanforderungen für die digitale Teilhabe fest und gestaltet damit ein neues Verbraucherrecht", sagte der Grünen-Politiker. Ein unterversorgter Haushalt könne die Bundesnetzagentur einschalten und die Behörde anschließend Unternehmen dazu verpflichten, die Grundversorgung mit Internet zu erschwinglichen Preisen bereitzustellen. Das sei ein Novum in Deutschland. Aus Sicht der oppositionellen Unionsfraktion im Bundestag sind die Vorgaben zu lasch. Die CDU/CSU hatte bei dem Votum im Digitalausschuss noch versucht, die Vorgaben zum Upload auf 3,4 Megabit und beim Download auf 20 Megabit pro Sekunde zu verdoppeln. Solche Vorgaben hätten "den aktuellen Marktgegebenheiten" entsprochen, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Brandl. Der Vorstoß der Union fand aber keine Mehrheit.

Darf Satelliten-Internet einbezogen werden?

Ein strittiger Punkt bei dem Thema ist die Frage, inwiefern Satelliten-Internet einbezogen werden darf, um den Rechtsanspruch auf das Breitband-Internet als erfüllt zu werten. Wegen der Latenzvorgabe von 150 Millisekunden als Grenzwert ist recht günstiges geostationäres Sat-Internet eigentlich außen vor. Allerdings sind Ausnahmen möglich, über die die Bundesnetzagentur in Einzelfällen entscheiden soll. Dem CSU-Politiker Brandl sind solche Ausnahmemöglichkeiten ein Dorn im Auge. Er befürchtet, dass der Verbraucher dadurch eine wesentlich schwächere Position bekommt, wenn er auf seinen Rechtsanspruch pocht.

Wirtschaft kritisiert Anspruch

Ganz anderer Meinung sind die Telekommunikations- und Digitalverbände Deutschlands. Sie befürchten, dass die Branche künftig Leitungen zu entlegenen Häusern legen muss und dass dadurch Tiefbau-Kapazitäten gebunden werden, die das Internet andernorts für viel mehr Haushalte verbessern könnten. Die Verbände Anga, Bitkom, Breko, Buglas, Eco, VATM und VKU fordern, zumindest in einer Übergangszeit erhöhte Latenzwerte zuzulassen, die auch von geostationären Satelliten erreicht werden können. Sie warnten in ihrer Stellungnahme davor, dass ein "De-facto-Ausschluss der Satellitenkommunikation die Pläne Deutschlands für einen möglichst schnellen Glasfaserausbau" gefährde, weil die ohnehin knappen Baukapazitäten umpriorisiert werden müssten.

Redaktion beck-aktuell, Britta Weichlein, beck-aktuell-Redaktion, 12. Mai 2022 (dpa).