Der Bundesrechnungshof hat die geplante Grundgesetzänderung zur Sanierung maroder Schulen mit Bundesmitteln kritisiert. Mit der Förderung von Kommunalinvestitionen in der Schulinfrastruktur erstreckten sich die Finanzhilfen erstmals auf einen Bereich, in denen der Bund über keinerlei Gesetzgebungs- und Aufgabenkompetenz verfüge. Das Auseinanderfallen von Finanzverantwortung und Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Mittel erhöhe die Gefahr unwirtschaftlichen Handelns, heißt es in einer Stellungnahme der Rechnungsprüfer für eine Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 06.03.2017 in Berlin.
Hintergrund: Im Herbst 2016 beschlossene Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Bund und Länder hatten sich im Herbst 2016 auf eine umfassende Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen geeinigt, die auch mehrere Änderungen des Grundgesetzes erfordert. Unter anderem soll der Bund deutlich mehr in die Schulinfrastruktur der Kommunen investieren können. Dafür haben aber die Länder die Gesetzgebungs- und Aufgabenkompetenz. Mit dem Nachtragsetat 2016 wurde das entsprechende kommunale Investitionsprogramm des Bundes um weitere 3,5 Milliarden auf sieben Milliarden Euro aufgestockt.
Redaktion beck-aktuell, 6. März 2017 (dpa).
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