Arbeitsministerium hofft auf mehr Abstimmung und weniger Streiks
Arbeitsstaatssekretärin Yasmin Fahimi sagte in Karlsruhe, sie hoffe, “dass das Gesetz dazu führt, dass man sich im Vorhinein besser miteinander verständigt und abstimmt und es hier und da zu weniger Streiks kommen wird.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz abgewiesen, aber Vorgaben für die Anwendung gemacht und vom Gesetzgeber eine Nachbesserung verlangt. Das Gesetz sieht vor, dass nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb gilt, sofern sich die Gewerkschaften nicht einigen. Das würde Arbeitskämpfe wie die großen Bahnstreiks der Lokführergesellschaft GDL 2014 erschweren.
Klagende Gewerkschaften enttäuscht
Die klagenden Gewerkschaften haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz dagegen überwiegend enttäuscht aufgenommen. Der Chef der Lokführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, sagte in Karlsruhe: “Der Angriff auf Berufsgewerkschaften ist in erster Linie abgewehrt. Wir hätten uns allerdings eine klarere Entscheidung gewünscht, nämlich ein klares Zurückweisen des Gesetzes.“ Für die GDL gehe von dem Gesetz nach den Vorgaben des Gerichts allerdings keine Gefahr aus: “Die nächsten 150 Jahre sind bei uns gesichert.“ Kritiker hatten Nahles vorgeworfen, mit dem Gesetz vor allem die Bahnstreiks der GDL stoppen zu wollen.
Beamtenbund prüft weitere rechtliche Schritte
Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds Klaus Dauderstädt hält die Entscheidung für "schwer nachvollziehbar". Die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen und Ergänzungen würden das Gesetz kaum praktikabler machen. “Auf die Arbeitsgerichte kommen enorme Belastungen zu. Das Gericht hat erkannt, dass das TEG keine Vorkehrung dafür trifft, die Interessen der Minderheitsgewerkschaften zu wahren. Hier verpflichtet Karlsruhe den Gesetzgeber, dies bis zum 31.12.2018 zu korrigieren." Der dbb-Chef machte klar, dass das Tarifeinheitsgesetz auch in der neuen Form zu einer Verschärfung der Konkurrenzsituation zwischen den Gewerkschaften führen wird. Der Beamtenbund prüft weitere rechtliche Schritte.
Mittelstand sieht positives Signal für den Standort Deutschland
Anders sieht dies der Mittelstandspräsident Mario Ohoven: "Der Mittelstand begrüßt ausdrücklich die Klarstellung aus Karlsruhe zur Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit dem Grundgesetz. Das Tarifeinheitsgesetz stärkt den Standort Deutschland. Damit werden die Möglichkeiten von Spartengewerkschaften beschränkt, das gesamte Wirtschaftsleben in unserem Land lahmzulegen."