Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten
Die Behörde in der Domstadt ist zentral zuständig für die inzwischen als Straftat gewerteten Steuerdeals, bei denen der Staat mehrfach Steuern erstattet hat. Bisherige Ermittlungen hätten "Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten im Zusammenhang mit verfahrensgegenständlichen `Cum/Ex-Geschäften` eines in Hamburg ansässigen Kreditinstituts ergeben", so die Kölner Staatsanwaltschaft. An den Durchsuchungen waren Vertreter der Staatsanwaltschaft Köln und des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen beteiligt. Man habe "beweisrelevante Unterlagen und beweiserhebliche Kommunikation" sicherstellen sollen, so die Ermittler.
BGH wertet "Cum Ex" als Straftat
Bei "Cum Ex" verschoben Finanzakteure große Aktienpakete mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um den Dividendenstichtag in einem vertrackten System und ließen sich dann Steuern mehrfach erstatten. Lange war unklar, ob das nur dreiste Ausnutzung einer Gesetzeslücke war oder Steuerhinterziehung. Der Bundesgerichtshof sprach im Juli ein Machtwort und wertete das Vorgehen als Straftat. Schätzungen zufolge verlor der Staat durch "Cum Ex" einen zweistelligen Milliardenbetrag in Euro. Darin verwickelt war die Hamburger Privatbank M. M. Warburg, die 176 Millionen Euro an den Fiskus zurückzahlen musste.
Auch Thema im Bundestagswahlkampf
"Cum Ex" war auch Thema im Bundestagswahlkampf. Dem SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz wurde vorgeworfen, als Bürgermeister der Hansestadt Hamburg Einfluss darauf genommen zu haben, dass das Finanzamt vor einigen Jahren Millionen-Rückforderungen gegenüber Warburg nicht weiterverfolgt hatte. Scholz wies jegliche politische Einflussnahme von sich.
Finanzbehörde will mit Strafbehörde zusammenarbeiten
Nachdem die Ermittler am Dienstag auch in der Hamburger Finanzverwaltung vorstellig geworden waren, betonte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), dass es sich "um eine Durchsuchung bei Dritten und ausdrücklich nicht beim Beschuldigten" handele. Man kooperiere vollumfänglich. Strafverfolgungsorgane könnten "selbstverständlich umfassend Einblick in die Akten und behördeninternen Abläufe nehmen".
Verweis auf Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss
Mit Blick auf den Warburg-Fall verwies Dressel auf die Auftritte von Beschäftigten seiner Behörde im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft, denen zufolge es keine politische Einflussnahme auf das konkrete Steuerverfahren gegeben hatte. "Neue Anhaltspunkte hierzu wurden nicht vorgetragen", so Dressel.