Kurz vor dem anstehenden Cum-Ex-Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln einem Bericht im "Handelsblatt" zufolge gegen Personen aus seinem Umfeld. Demnach habe es eine Razzia bei Angehörigen von Berger gegeben. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft teilte mit, es gehe um ein Ermittlungsverfahren gegen sechs Beschuldigte und den Anfangsverdacht der besonders schweren Geldwäsche.
Berger drohen bis zu 15 Jahre Haft
Laut Staatsanwaltschaft wurden bereits am 29.11.2022 Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume im Main-Kinzig-Kreis und in Offenbach vollstreckt. Außerdem habe es im Zuge der Rechtshilfe Durchsuchungen in den Schweizer Kantonen Zürich, Aargau, Graubünden und Schwyz gegeben. Namen wurden nicht genannt. Berger wird wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung seit April vor dem LG Bonn der Prozess gemacht. Am 12. oder 13.12.2022 soll das Urteil gesprochen werden. Berger drohen bis zu 15 Jahre Haft. Der 72-Jährige hatte dem Medienbericht zufolge vor Gericht erklärt, er sei mittellos und könne Gewinne aus den Cum-Ex-Deals nicht zurückzahlen.
Weiterer Prozess vor dem LG Wiesbaden
Berger gilt als Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal. Der einstige Finanzbeamte hatte die Aktiendeals bei Banken und Vermögenden als rechtlich sichere Steueroptimierung angepriesen, bei der Konstruktion der Geschäfte beraten und an den Deals mitverdient. Bei den Geschäften hatten Banken und andere Investoren eine Gesetzeslücke genutzt und sich Steuern erstatten lassen, die sie nicht bezahlt hatten. Geschätzt entgingen dem Fiskus mindestens zehn Milliarden Euro. Als die Justiz 2012 Bergers Kanzlei in Frankfurt durchsuchen ließ, setzte er sich in die Schweiz ab. Im Februar wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Parallel zum Prozess in Bonn muss sich Berger auch am LG Wiesbaden wegen weiterer Cum-Ex-Geschäfte verantworten.
Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Nickel, Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung bei Cum-Ex-Geschäften, NZWiSt 2022, 269
Florstedt, Alea iacta est: Cum/Ex-Geschäfte waren rechtswidrig und strafbar, NStZ 2022, 129
Sartorius/Henckel, Causa Cum/Ex finita? – Die steuerstrafrechtliche Bewertung von Cum/Ex-Transaktionen nach den Grundsatzurteilen von BGH und BFH, DStR 2022, 1022
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