Rauf und runter: Wie sich die Steuern seit 1990 entwickelten

Vor dem Hintergrund der Sondierungsgespräche von Union und SPD zur Steuerpolitik am 09.01.2018 gibt die Deutsche Presseagentur einen Überblick über wichtige Steuerentwicklungen seit 1990. Der Rückblick zeigt, dass sich die Steuerquote seit der Wiedervereinigung nicht wesentlich verändert hat.

Solidaritätszuschlag soll 2018 etwa 18 Milliarden Euro einbringen

Der "Soli" wurde erstmals 1991/92 erhoben, um den wirtschaftlichen Aufbau in den damals neuen Bundesländern mitzufinanzieren. Seit 1995 wird er in seiner heutigen Form auf Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag-, Abgeltung- (seit 2009) und Körperschaftsteuer erhoben. Aktuell wird der "Soli" mit 5,5% veranschlagt und soll dem Fiskus 2018 nach Prognosen des Finanzministeriums gut 18 Milliarden Euro bringen.

Mehrwertsteuer stetig gestiegen

Bei der Mehrwertsteuer ging es im Lauf der Jahre nach oben. Zwischen 1992 und heute ist der Regelsteuersatz von 14 auf mittlerweile 19% geklettert. Der ermäßigte Satz, der für immer mehr Produkte und Dienstleistungen greift, liegt seit 1983 bei 7%.

Spitzensteuersatz unter Rot-Grün stufenweise auf 42% gesenkt

Unter der rot-grünen Bundesregierung von Gerhard Schröder (SPD) beschloss Deutschland 2001 eine wichtige Steuerreform. Danach sank der Spitzensteuersatz von 51% stufenweise auf 42% im Jahr 2005. Seitdem ist er unverändert. Aktuell greift der Spitzensteuersatz ab einem Jahreseinkommen von 54.950 Euro. Hinzu kommt aber ein Steuersatz von 45% ab 250.000 Euro.

Körperschaftsteuer 2008 auf 15% gesenkt

2008 senkte die damalige große Koalition unter Angela Merkel (CDU) die Köperschaftsteuersätze auf 15%. Das ist im internationalen Vergleich niedrig. Wenn allerdings nicht nur Körperschaftsteuern des Bundes berücksichtigt werden, sondern auch die Belastungen für Gewerbetreibende auf unteren Ebenen, liegt der Satz in Deutschland bei knapp 30% (2016) - also längst nicht mehr so niedrig.

Vermögensteuer nach BVerfG-Urteil abgeschafft

Eine Steuer auf große Vermögen greift seit Ende 1996 in Deutschland nicht mehr. Sie hatte am Ende bei einem Prozent für natürliche Personen gelegen und spülte damit etwa 4,6 Milliarden Euro im Jahr in die Staatskasse. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Begünstigung von Grundbesitz 1995 indes für verfassungswidrig (BeckRS 9998, 166710), die Steuer wurde abgeschafft und seitdem trotz einiger Anläufe nicht mehr aufgegriffen.

Redaktion beck-aktuell, 9. Januar 2018 (dpa).

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