EU-Vorschriften sollen auch für Gasfernleitungen in Drittländer gelten
Mit der Änderung der Gasrichtlinie soll vor allem gewährleistet werden, dass die Vorschriften, die den Gasbinnenmarkt der EU regeln, für Gasfernleitungen zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland bis zur Grenze des Hoheitsgebiets und Küstenmeers des Mitgliedstaats gelten. Zu den wichtigsten Elementen der Gasmarktregeln der Union, die in der sogenannten Gasrichtlinie von 2009 festgelegt sind, gehören die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse, der Netzzugang Dritter, nichtdiskriminierende Tarife und Transparenzanforderungen. In der jetzt verabschiedeten Änderung sind Ausnahmen für bestehende Leitungen nach und aus Drittländern vorgesehen, ebenso wie klar festgelegte Verfahren für Verhandlungen mit Drittländern und Ausnahmeregelungen in Bezug auf neue Leitungen.
Neue Vorschriften innerhalb von neun Monaten umzusetzen
Die Änderung der Gasrichtlinie wurde von der Europäischen Kommission im November 2017 vorgeschlagen. Der rumänische Ratsvorsitz hat am 12.02.2019 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über das Dossier erzielt. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 04.04.2019 für die Änderung gestimmt. Die aktuelle förmliche Annahme durch den Rat ist die letzte Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Die neue Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von neun Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.