Derzeit im GG: Keine Diskriminierung wegen "Rasse"
In Art. 3 GG steht derzeit: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung weiterhin transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt.
Einigung auf Vorschlag Lambrechts
Die jetzt gewählte Formulierung geht auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Anfang Februar zurück. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betrachtet laut "Spiegel" die nun vereinbarte Formulierung ebenfalls als die beste unter den diskutierten Optionen. Bereits in der kommenden Woche könnte das Kabinett die Grundgesetzänderung billigen. Die entscheidende Hürde wartet allerdings danach: Denn für eine Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD benötigen also in jedem Fall Zustimmung auch aus der Opposition.