Thüringer Paritätsgesetz soll erst nach Wahl 2021 in Kraft treten

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat am 07.03.2020 in der "Thüringer Allgemeinen“ angekündigt, das Paritätsgesetz des Bundeslandes vorübergehend außer Kraft setzen zu wollen. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die Wahllisten künftig jeweils zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt sind. Mit der Aussetzung wolle er sicherstellen, dass die für April 2021 geplante Landtagswahl auf rechtlich sicheren Füßen steht, erklärte Ramelow. Der Erfurter Landtag hatte das Gesetz im Juli 2019 mit den Stimmen der Linken, der SPD und der Grünen beschlossen.

Klagen gegen Gesetz könnten Wahl blockieren

Das Gesetz schreibt vor, dass Listen der Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen. Das soll die Gleichstellung von Frauen fördern. Die FDP-Fraktion hatte im Januar 2020 eine Initiative auf den Weg gebracht, um das Paritätsgesetz aufzuheben. Die AfD hat Klage gegen das Gesetz beim Thüringer Verfassungsgericht eingereicht. "Durch die zu erwartenden Klagen und den FDP-Antrag würde jede Landtagswahl blockiert. Deshalb wollen wir das Inkrafttreten außer Kraft setzen“, sagte Ramelow der "Thüringer Allgemeinen“. Das Paritätsgesetz würde somit erst zur Landtagswahl, die auf die Wahl im April 2021 folgt, in Kraft treten.

Freistaat mit Übergangsregierung

Ramelow war nach einer wochenlangen Regierungskrise in Thüringen zum neuen Ministerpräsidenten gewählt worden. Ramelow will den Freistaat mit einer rot-rot-grünen Übergangsregierung führen - wobei die CDU ihm bei bestimmten Projekten zu Mehrheiten verhelfen will. Eine Neuwahl des Parlaments soll es am 25.04.2021 geben. Ramelow kündigte an, bei einer Neuwahl wieder als Ministerpräsidentenkandidat antreten zu wollen.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2020 (dpa).

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