Nach dem Neonazi-Konzert im thüringischen Themar am 15.07.2017 hat Ministerpräsident Bodo Ramelow gefordert, das Versammlungsrecht für solche Veranstaltungen einzuschränken. "Ich denke, wir müssen das Versammlungsrecht derart präzisieren, dass in Zukunft Landratsämter und Genehmigungsbehörden und dann auch in der Folge die entscheidenden Gerichte diese Dinge nicht mehr unter Meinungsfreiheit abtun", sagte der Linken-Politiker MDR Aktuell am 16.07.2017.
Kritik an geltendem Recht
Man könne "traurig" und "hilflos" werden, wenn 6.000 Anhänger der rechten Szene getarnt als Demonstranten ein riesiges Rechtsrockfestival feierten und gleichzeitig Geld für ihr Netzwerk sammelten, während die Kosten der Steuerzahler übernehme. Am 15.07.2017 haben Tausende Rechte am wohl bundesweit größten Neonazi-Konzert des Jahres teilgenommen. Einige hundert Menschen protestierten gegen die Veranstaltung.
Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Scheidler, Behördliches Vorgehen gegen Skinhead-Konzerte in Bayern, NVwZ 2013, 1449
Führing, Zu den Möglichkeiten der Verhinderung von Skinheadkonzerten – Eine Stellungnahme zum Runderlass des sachsen-anhaltinischen Ministeriums des Innern zum Umgang mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen, NVwZ 2001, 157
Tschentscher, Versammlungsfreiheit und Eventkultur – Unterhaltungsveranstaltungen im Schutzbereich des Art. 8 I GG, NVwZ 2001, 1243
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Meiningen: "Rechtes" Konzert in Thüringen fällt unter Versammlungsrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.07.2017, becklink 2007162