"Azubi-geprüft": Auch RAK Düsseldorf zeichnet Ausbildungskanzleien aus

Das Siegel "Azubi-geprüft" können ausbildende Rechtsanwaltskanzleien erhalten, wenn sie - von den Azubis bestätigt - Vorgaben für die Ausbildung, das Arbeitsumfeld und die Bezahlung einhalten. Seit 1. September ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mit an Bord.

Ziel sei es, so die Rechtsanwaltskammer, dass Kanzleien, die besonderen Einsatz in der Ausbildung zeigen, dies nach außen kenntlich machen können sollen. Grundlage für die Siegelvergabe "bilden Leitsätze, die gemeinsame Werte für eine Ausbildung mit hoher Qualität festlegen. Dazu gehören insbesondere eine persönliche Betreuung, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplanes sowie eine Ausbildungsvergütung, die sich an den aktuellen Empfehlungen unseres Vorstands orientiert", so die RAK.

Die Besonderheit des Siegels sei es, dass es nur verliehen werde, wenn mindestens ein Auszubildender oder eine Auszubildende sowie ein bereits eingestellter Rechtsanwaltsfachangesteller oder eine Rechtsanwaltsfachangestelle bestätigen, dass die Vorgaben in der Kanzlei erfüllt werden. Dann dürfe eine Kanzlei das "Azubi-geprüft"-Siegel für drei Jahre führen. Die Antragstellung sowie die Lizenz zur Nutzung des Siegels seien kostenfrei, betont die RAK.

Redaktion beck-aktuell, js, 2. September 2025.

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