RAK Berlin begrüßt Veröffentlichung der beA-Verträge

Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin) begrüßt in einer Mitteilung vom 28.10.2019 die Kehrtwende der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA): Auf der Hauptversammlung der BRAK in Düsseldorf am 25.10.2019 sei angekündigt worden, dass die mit der Bietergruppe geschlossenen Verträge weitestgehend veröffentlicht werden sollen. "Berlin fordert seit langem die Offenlegung der Verträge und hat sich nach harten Auseinandersetzungen endlich durchgesetzt; Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in die anwaltliche Selbstverwaltung", sagte der Präsident der RAK Berlin, Marcus Mollnau.

Bietergruppe aus Westernacher/Rockenstein künftig verantwortlich

Positiv bewertete Mollnau auch die Prognose der weiteren Kosten für das beA, die unter Einrechnung der Ersatzansprüche gegenüber dem früheren Anbieter Atos im Jahr 2020 mit circa 60 Euro pro Rechtsanwältin/Rechtsanwalt stabil bleiben sollen. Ab 01.01.2020 wird eine Bietergruppe aus Westernacher/Rockenstein für die Entwicklung und den Betrieb des beA verantwortlich sein.

Christian Lemke künftig bei BRAK für beA verantwortlich

Für den früheren Vizepräsidenten Martin Abend, der für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stand, wählte die Hauptversammlung Christian Lemke zum neuen Vizepräsidenten. Lemke, seit 2018 Jahr Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, ist beruflich im IT-Recht sowie im gewerblichen Rechtsschutz tätig. Er werde im BRAK-Präsidium vermutlich vor allem das Aufgabengebiet des beA verantworten, heißt es in der Mitteilung der RAK Berlin.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2019.

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