Reaktion auf BVerfG-Urteil
Die Länder reagieren mit den Vorschlägen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017. Karlsruhe hatte entschieden, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Mindestens 20% der Studienplätze sollen an die Abiturbesten vergeben werden. Das Gericht monierte in diesem Zusammenhang, dass die Abiturnoten in den Ländern annähernd vergleichbar sein müssten. Dafür soll zunächst ein Ausgleichsmechanismus greifen - solange, bis die Vergleichbarkeit auf politischem Weg hergestellt wurde. Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind für die Länder nicht bindend.
Zwei weitere Kriterien der Zulassung noch offen
Neben den Abiturnoten sollen nach dem Willen der Länder künftig noch zwei weitere "eignungsbasierte" Kriterien bei der Vergabe von Medizin-Studienplätzen eine Rolle spielen. Welche das sind und welches Gewicht sie beim Vergabeverfahren haben werden, soll noch im Jahr 2019 geklärt werden, hieß es am 15.06.2018. Ob die Wartezeit in anderen Quoten berücksichtigt werden kann, soll demnach geprüft werden.