Gelähmter Eishockeyspieler: Einigung in Garmisch scheitert

Der frühere Eishockeyspieler Mike Glemser ist seit einem Bodycheck eines Gegenspielers querschnittsgelähmt und verlangt Schmerzensgeld. Bei einem Gütetermin vor dem AG Garmisch-Partenkirchen in Anwesenheit des ehemaligen Spielers der Starbulls Rosenheim kam es zu keinem Vergleich.

Das Gericht setzte in dem Rechtsstreit (Az.: 21 Ca 470/24) mit einem Streitwert von 822.000 Euro einen Kammertermin an. Wann dieser stattfinden soll, ist noch offen. Es dürfte Monate dauern.

Glemser war am 3. Februar 2023 im Oberligaspiel zwischen seinen Starbulls Rosenheim und dem SC Riessersee nach einem Foul von Gegenspieler Jan Niklas Pietsch mit dem Kopf voran in die Bande gestürzt. Glemser brach sich dabei den vierten und fünften Halswirbel. Er lag zehn Tage im künstlichen Koma und kann seitdem Arme und Beine nicht mehr bewegen.

Der querschnittsgelähmte Glemser, der – obwohl gerichtlich nicht angeordnet – bei dem Termin mit seiner Lebensgefährtin Lara anwesend war, muss seither intensiv betreut werden. Im Sommer vergangenen Jahres reichte er beim LG München II eine Klage gegen Pietsch auf Schmerzensgeld ein. Pietsch hatte für den Bandencheck eine fünfminütige Strafzeit erhalten.

Fall könnte Grundsatzwirkung haben

"Wir wollten eigentlich mit der Haftpflicht außergerichtlich verhandeln", bemerkte Glemsers Anwalt Oliver Negele, der sich nach der Verhandlung nicht mehr äußern wollte. "Selbst wenn ich mich auf irgendeine Art vergleichen würde, würde Regress auf meinen Mandanten zukommen", entgegnete der Pietschs Anwalt Wolfram Cech.

Glemsers Seite geht davon aus, dass Pietsch für den Arbeitsunfall schadensersatzpflichtig ist. Dafür ist Vorsatz Voraussetzung. "Diese Situation bei dem Icing kommt pro Spiel zehnmal vor. In jedem Eishockeyspiel werden 70 bis 100 Checks gefahren. Das ist eine Tragödie, das tut Herrn Pietsch auch leid", beschrieb Cech aus seiner Sicht den tragischen Unfall von Glemser.

Eishockey gehört wie auch Fußball zu Sportarten mit einem erheblichen Gefahrpotenzial. Der Fall ist deshalb so aufgeladen, weil eine mögliche Verurteilung von Pietsch Grundsatzwirkung haben könnte. Da im Fall von Pietsch die private Haftpflicht darauf verweist, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, müsste der heute 33-Jährige mit seinem Privatvermögen haften.

Redaktion beck-aktuell, bw, 30. Januar 2025 (dpa).