Die Bundesregierung hat ein Reformpaket zur psychosozialen Prozessbegleitung beschlossen. Ziel sei es, Opfer von Straftaten im Strafverfahren besser zu unterstützen und den Zugang zu professioneller Begleitung deutlich zu erleichtern. Vorgesehen ist unter anderem, dass Betroffene häuslicher Gewalt in schweren Fällen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und auf anwaltliche Vertretung erhalten sollen. Auch Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung sollen die Begleitung künftig automatisch und ohne eigenen Antrag erhalten.
Erwachsene Opfer schwerer Straftaten sollen für die Bewilligung nicht mehr darlegen müssen, dass sie besonders schutzbedürftig sind. Zudem sollen Ermittlungsbehörden und Gerichte verpflichtet werden, Betroffene aktiv auf die Möglichkeit einer kostenfreien Prozessbegleitung hinzuweisen, wenn im Verfahren entsprechende Hinweise auftreten. Der Entwurf sieht außerdem verfahrensrechtliche Anpassungen vor, etwa die Möglichkeit einer nachträglichen Beiordnung und eine Informationspflicht über Hauptverhandlungstermine gegenüber Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern.
Um das Angebot dauerhaft zu sichern, soll die Vergütung für psychosoziale Prozessbegleitung angehoben werden. Neben höheren Pauschalen für Vor- und Hauptverfahren ist eine zusätzliche Zahlung für die Nachbetreuung vorgesehen. Auch besonders zeitintensive oder fahrtenreiche Einsätze sollen künftig berücksichtigt werden. Das Gesetzespaket wird nun in Bundestag und Bundesrat beraten. Die BRAK hatte den Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium im Vorfeld scharf kritisiert.


