Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren hat sich bewährt

Seit 2017 steht besonders schutzbedürftigen Verletzten von Straftaten die psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite. Das Justizministerium hat nun in einem Bericht an den Nationalen Normenkontrollrat die Erfahrungen der letzten Jahre zusammengetragen. Die Resonanz aus Ländern und Verbänden sei durchweg positiv. Zum Teil zeige sich in der Praxis aber noch eine gewisse Zurückhaltung bei der Beiordnung der Prozessbegleitung.

Fachkräfte unterstützen Opfer von Straftaten

Strafverfahren können für die Opfer von Straftaten mit erheblichen Belastungen verbunden sein. Um diese Belastungen so gut wie möglich abzumildern, sind am 01.01.2017 die bundesweiten Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung in Kraft getreten. Im Rahmen der Prozessbegleitung werden Opfer von Straftaten von von besonders qualifizierten Fachkräften unterstützt und betreut. Bei minderjährigen Verletzten von Sexualstraftaten oder schweren Gewalttaten erfolgt die Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung für die Verletzten auf Antrag kostenlos. Das gleiche gilt für besonders schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer schwerer Sexual- oder Gewalttaten geworden sind.

Förderung des gesamten Strafverfahrens

Laut des nunmehr eingereichten Berichts des Bundesjustizministeriums wird auch das Strafverfahren selbst gefördert, wenn die Betroffenen gut und umfassend begleitet, informiert und auf das Verfahren vorbereitet werden. Denn die Betroffenen fühlten sich dadurch gestärkt und es falle ihnen leichter, im Verfahren auszusagen. Zum Teil zeige sich in der Praxis jedoch noch eine gewisse Zurückhaltung bei der Beiordnung der Prozessbegleitung. Mit der Erweiterung von Informationen über die Prozessbegleitung sowie Schulungen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte könne eine noch breitere Anwendung der Prozessbegleitung gefördert werden. Insbesondere müssten die Betroffenen von Straftaten noch besser über die bestehenden Hilfsmöglichkeiten informiert werden.

Ministerium prüft Erweiterungen

Das Ministerium will nun die gesammelten Erfahrungsberichte und Anregungen nutzen, um weitere Verbesserungen der bestehenden Regelungen zu prüfen. Das betreffe unter anderem die Frage, wie die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung bei minderjährigen Opfern und Verletzten häuslicher Gewalt vereinfacht werden könne. Darüber hinaus sollten auch die bestehenden Vergütungsregeln überprüft werden, da ein gut funktionierendes System der psychosozialen Prozessbegleitung auch voraussetzt, dass den Prozessbegleitern eine angemessene und auskömmliche Vergütung zur Verfügung steht.

Redaktion beck-aktuell, 19. Februar 2021.