Prozessauftakt nach Halle-Attentat

Was am 09.10.2019 in Halle geschehen ist, ist einigermaßen klar. Doch um die Frage "Was ist passiert?" geht es vielen Beobachtern, Nebenklägern und sonstigen Betroffenen des Prozesses, der am 21.07.2020 in Magdeburg begann, gar nicht so sehr. Sie wollen vor allem verstehen, wie aus dem Angeklagten Stephan Balliet ein rechtsextremer Terrorist werden konnte. Der erste Prozesstag gibt darüber einiges preis.

Angeklagter filmte Attentat und stellte es live ins Internet

Der rechtsextreme Attentäter von Halle filmte, wie er an der Tür der Synagoge scheiterte, zunächst eine Frau und später einen jungen Mann erschoss. Das Ganze streamte er live ins Internet. "Es ist eine neue Dimension der Menschenverachtung, die durch diese Tat hier in Deutschland stattgefunden hat", sagt Kai Lohse von der Bundesanwaltschaft. Es sei ein Anschlag gewesen, der uns allen gegolten habe, allen Menschen in Deutschland.

18 Verhandlungstage geplant – 147 Zeugen geladen

Lange hatten die Nebenkläger, die Besucher, Journalisten und auch der Angeklagte selbst am 21.07.2020 auf den Prozessbeginn warten müssen: Das Gericht war nicht gut auf den Andrang der schon vor Tagen akkreditierten Journalisten vorbereitet, der Start verzögerte sich um zwei Stunden. Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich für den vielleicht bedeutendsten Prozess in der Geschichte Sachsen-Anhalts einiges vorgenommen: Für die zunächst 18 geplanten Verhandlungstage sind 147 Zeugen benannt. 

Bundesanwaltschaft wirft Balliet 13 Straftaten vor

In der 121-seitigen Anklage wirft die Bundesanwaltschaft Stephan Balliet 13 Straftaten vor, er soll unter anderem die 40-jährige Jana L. und den 20-jährigen Kevin S. ermordet haben. 21 Anwälte vertreten insgesamt 43 Nebenkläger, die Bundesanwaltschaft ist mit einem Bundesanwalt und einem Staatsanwalt vertreten. Richterin Ursula Mertens leitet die Verhandlung und wird dabei von zwei Richterinnen und zwei Richtern unterstützt.

Angeklagter wollte möglichst viele Juden töten

Ein Massaker hatte der Angeklagte anrichten wollen, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur wollte er – wie er vor Gericht freimütig einräumt – eine Synagoge stürmen und möglichst viele Juden töten. Minutenlang lässt sich der Angeklagte bei jeder Gelegenheit über Muslime und Schwarze aus. Der Mann aus einem 1.000-Seelen-Dorf in Sachsen-Anhalt sieht in ihnen Eroberer, die ihn aus der Gesellschaft verdrängen wollten. In seiner absurden Logik macht er Juden für diese vermeintliche Eroberung verantwortlich.

Verschlossene Synagogentür verhinderte Massaker

Schlussendlich tötete er keine Juden, keine Muslime und keine Schwarzen. "Jetzt hab ich mich global lächerlich gemacht", habe er gedacht, als er nicht in die Synagoge kam. Als er dann – wie er behauptet aus einer "Kurzschlussreaktion" heraus – eine Frau erschoss und dabei auch die Reifen seines Mietwagens zerstörte, sei ihm endgültig klar geworden, dass er seinen Plan nicht werde umsetzen können.

Selbstgebaute Waffen funktionierten nicht richtig 

Um wenigstens überhaupt noch etwas "zu erreichen", sei er einfach die Straße herunter gefahren und bei der ersten Gelegenheit, einem Dönerimbiss, ausgestiegen. Auch sein zweites Mordopfer habe er nicht absichtlich getötet, überhaupt habe er ja viele Weiße getroffen, das sei überhaupt nicht der Plan gewesen. Dass dem Mann am 09.10.2019 nicht noch mehr Menschen zum Opfer fielen, lag an den zahlreichen Pannen mit seinen selbstgebauten Waffen.

Soziale Kontakte nur via Internet

Das Internet sei sein einziger sozialer Kontakt jenseits der Familie gewesen, sagt der Beschuldigte. Schon seit Teenager-Jahren sei das so. Dort könne er offen kommunizieren, das könne er im echten Leben in Deutschland nicht. Dort habe er auch seine Waffen oder die Teile dafür besorgt, dort lud er vor der Tat ein sogenanntes Manifest hoch und dort streamte er auch das Video. Warum? "Weil die Aufnahme, die Übertragung wichtiger ist als die Tat selbst", sagt er vor Gericht ganz selbstverständlich.

Vorbild: Attentäter von Neuseeland

Ein einzelner allein sei der Polizei natürlich immer unterlegen, so der 28-Jährige. Aber ein Video könne Menschen zeigen, dass sie eben nicht allein sind und sie zum Nachahmen animieren. So sei das auch in seinem Fall gewesen mit dem Attentäter, der in Neuseeland zwei Moscheen angriff und dabei 51 Menschen tötete. "Es wehrt sich ein weißer Mann, obwohl er weiß, dass er nicht gewinnen kann", beschreibt Stephan Balliet seinen Eindruck vom Video des Mannes, den er als sein Vorbild nennt.

Prozess als Bühne für rechtsextreme Verschwörungstheorien

Der 28-Jährige, das wird zu Prozessbeginn deutlich, weiß genau, welche Botschaft er auf der großen Bühne des Prozesses senden will. Es ist eine Botschaft, die viele rechtsextreme Verschwörungstheoretiker seit Jahren verbreiten, mit den Schlagworten Weltherrschaft, Verdrängung und 2015. Manchmal lacht er kurz auf, wenn Richterin Mertens nachfragt, als seien seine Verschwörungstheorien plausibel und die Nachfragen naiv.

Richterin steigt nicht auf Verschwörungstheorien ein

Immer wieder hebt der 28-Jährige darauf ab, doch Richterin Mertens lässt ihn mit seinen faschistoiden Einlassungen nicht einfach davonkommen. Als er gleich zu Beginn rassistische Worte nutzt, droht sie, ihn von der Verhandlung auszuschließen. Als er von der Eroberung durch Ausländer schwadroniert, fragt sie, wo sein französisch klingender Nachname wohl herkomme. Und als er den Terroranschlag von Christchurch lobpreist, fragt die erfahrene Richterin, wie der weiße Attentäter, zudem ein Australier, nach Neuseeland gekommen sei.

Angeklagter hält sich mit Informationen zu Privatleben zurück

Kleinlaut und kurz angebunden ist der Angeklagte, wenn es um ihn geht, um sein Leben und seine Angehörigen. "Die Tat hat keinen Bezug zu meiner Familie", beteuert der Angeklagte. Nur knapp beantwortet er die persönlichen Fragen der Richterin und sagt dabei, dass er schon immer ein Einzelgänger war, mit durchschnittlichen Schulnoten, aber ohne Freunde.

Balliet sieht sich als Versager

Er erzählt von seiner kurzen Zeit bei der Bundeswehr, wie er danach nach Magdeburg ging, um zu studieren, dann nach Halle wechselte und das Studium aus gesundheitlichen Gründen abbrach. Wie er seitdem nichts mehr machte, nicht arbeitete, nicht studierte und mit 27 in einem Zimmer im Haus seines Vaters wohnte. Er sei offensichtlich ein Versager, sagte der Angeklagte. Auch wenn ihm dieser Gedanke erst nach dem gescheiterten Angriff auf die Synagoge gekommen sei.

Redaktion beck-aktuell, Fabian Albrecht, 22. Juli 2020 (dpa).