Wahlbetrug: Richterin lehnt Trumps Antrag auf Rückzug aus Verfahren ab

Der frühere US-Präsident Donald Trump ist mit seiner Forderung gescheitert, dass sich Richterin Tanya Chutkan wegen Befangenheit aufgrund mehrerer Äußerungen in der Vergangenheit aus einem Verfahren im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug zurückzieht.

In ihrer Entscheidung schreibt die Richterin an einem Gericht in der US-Hauptstadt Washington unter anderem, dass ihre Aussagen falsch interpretiert worden seien. Laut dem Experten für Rechtsethik, Stephen Gillers, kann Chutkan selbst darüber entscheiden, ob sie sich für befangen erklärt, wie er der "Washington Post" sagte.

Trumps Anwälte hatten argumentiert, die Richterin sei nicht neutral, sondern gehe mit einer Vorfestlegung in das Verfahren. Dazu führten sie frühere Äußerungen Chutkans an. Chutkan hatte in den vergangenen Monaten bereits mehrere Verfahren gegen Randalierer geleitet, die am Sturm auf das Kapitol beteiligt waren. In einem der Verfahren hatte sie erklärt, die Randalierer hätten nicht im Sinne der Verfassung, sondern eines Mannes gehandelt - "in blinder Loyalität zu einer Person, die übrigens bis heute auf freiem Fuß ist". Unter anderem diesen Verweis auf Trump führten Trumps Anwälte in dem Befangenheitsantrag an. Die Bedeutung dieser Aussage sei klar: Trump sei nach Chutkans Auffassung frei, sollte es aber nicht sein, schrieben sie in dem Antrag Mitte September.

Anklagen mitten im Wahlkampf

Trump ist in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Es geht um seinen Feldzug gegen seine Niederlage bei der Präsidentenwahl 2020, der am 06.01.2021 in der gewaltsamen Attacke seiner Anhänger auf das US-Kapitol gipfelte. In diesem Zusammenhang steht Trump auch in Giorgia wegen Wahleinmischung vor Gericht.

Der republikanische Präsidentschaftsbewerber für die Wahl 2024 ist mitten im Wahlkampf für eine mögliche zweite Amtszeit mit insgesamt vier verschiedenen Anklagen konfrontiert. Neben der des möglichen Wahlbetrugs wird dem 77-Jährigen auch eine Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten zur Last gelegt. Zudem muss er sich im Zusammenhang mit der sogenannten Dokumentenaffäre vor Gericht verantworten. In einem weiteren Verfahren wird Trump vorgeworfen, falsche Angaben über sein Vermögen gemacht zu haben.

Redaktion beck-aktuell, gk, 28. September 2023 (dpa).