Fahrlässige Tötung und Körperverletzung bejaht
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Gegen das Urteil in zweiter Instanz kann Revision eingelegt werden.
Aufforderung zu nächtlicher Wettfahrt
Die beiden Deutschen waren Ende 2015 mit mehreren Beifahrern nachts auf dem Weg zu einer Disco. Laut Gericht forderte der heute 32-Jährige den anderen Fahrer durch dichtes Auffahren, Lichthupe und mehrfaches Überholen zu einer Wettfahrt auf. Bei der Verfolgungsjagd verlor der angetrunkene, heute 30-jährige Mann dann auf regennasser Straße die Kontrolle über seinen Wagen und krachte gegen einen Laternenmast.
In erster Instanz noch Bewährungsstrafen für beide Angeklagte
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek die beiden Angeklagten 2016 zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Fahrer und die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Der Unfallfahrer habe in dem Prozess jetzt ein Geständnis abgelegt und die Familie des Toten um Entschuldigung gebeten, berichtete der Gerichtssprecher.
Seit 2017 bis zu zehn Jahre Haft für verbotene Autorennen
Zuletzt waren illegale Wettrennen mehrfach vor Gericht gelandet. Seit Oktober 2017 sieht das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft für verbotene Autorennen vor.