Nach tödlichem Autorennen: LG Hamburg verurteilt beide Fahrer

Nach einem Autorennen mit tödlichem Ausgang in Hamburg hat das Landgericht zwei Fahrer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ein mehrfach vorbestrafter 32-Jähriger muss ein Jahr und sechs Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung am 05.01.2018 mitteilte. Ein 30-Jähriger, dessen Auto gegen einen Laternenmast geprallt war, erhielt zwei Jahre auf Bewährung (Az.: 2351 Js 364/15 (709 Ns 28/17)). In seinem Auto starb ein Mitfahrer.

Fahrlässige Tötung und Körperverletzung bejaht

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Gegen das Urteil in zweiter Instanz kann Revision eingelegt werden.

Aufforderung zu nächtlicher Wettfahrt

Die beiden Deutschen waren Ende 2015 mit mehreren Beifahrern nachts auf dem Weg zu einer Disco. Laut Gericht forderte der heute 32-Jährige den anderen Fahrer durch dichtes Auffahren, Lichthupe und mehrfaches Überholen zu einer Wettfahrt auf. Bei der Verfolgungsjagd verlor der angetrunkene, heute 30-jährige Mann dann auf regennasser Straße die Kontrolle über seinen Wagen und krachte gegen einen Laternenmast.

In erster Instanz noch Bewährungsstrafen für beide Angeklagte

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek die beiden Angeklagten 2016 zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Fahrer und die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Der Unfallfahrer habe in dem Prozess jetzt ein Geständnis abgelegt und die Familie des Toten um Entschuldigung gebeten, berichtete der Gerichtssprecher.

Seit 2017 bis zu zehn Jahre Haft für verbotene Autorennen

Zuletzt waren illegale Wettrennen mehrfach vor Gericht gelandet. Seit Oktober 2017 sieht das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft für verbotene Autorennen vor.

LG Hamburg, Urteil vom 05.01.2018 - 05.01.2018 2351 Js 364/15 (709 Ns 28/17)

Redaktion beck-aktuell, 8. Januar 2018 (dpa).

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