Im Prozess um Morde in einem Pflegeheim im pfälzischen Lambrecht sind drei Ex-Mitarbeiter zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Frankenthal stellte in seinem Urteil am 26.06.2018 außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht verurteilte das Trio - eine 27-jährige Altenpflegerin und zwei Pflegehelfer im Alter von 25 und 49 Jahren - wegen zwei Morden, eines Mordversuchs, Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs und weiterer Vergehen an Heimbewohnerinnen in unterschiedlicher Beteiligung.
Ermittler kamen Tätern über gemeinsame Chats auf die Spur
Ermittler waren den drei Deutschen über gemeinsame Chats auf die Spur gekommen, in denen sie sich über die Taten austauschten. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, alle drei Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen sowie Berufsverbote zu verhängen. Die Verteidiger der 27-Jährigen und des 25-Jährigen hatten für ihre Mandanten dagegen Haftstrafen von maximal sieben beziehungsweise zehn Jahren gefordert. Die Anwältin des 49-Jährigen sprach sich dafür aus, ihren Mandanten von den Mordvorwürfen freizusprechen, weil die Chats nicht als Beweis ausreichten.
Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2018 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe für Krankenschwester der Berliner Charité, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.04.2008, becklink 256764
BGH verwirft Revision einer wegen Mordes an einer Patientin verurteilten privaten Altenpflegerin, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.09.2005, becklink 156971