Bei der Entscheidung handelt es sich um eine in Österreich mögliche Form der Prozess-Beilegung, bei der der Angeklagte ohne Urteil und ohne Strafregister-Eintrag davonkommt. Ochsenknecht hatte am Vormittag den Gerichtssaal vor den Augen zahlreicher Fans betreten, auch das Medieninteresse war groß.
Der 33-Jährige hatte Ende 2021 mehrere Tage in einem Tiroler Hotel verbracht. Dort feierte er nach Angaben des Hotelbetreibers seinen Geburtstag. Für Übernachtungen, Essen im Restaurant und Transportleistungen stellte der Vier-Sterne-Betrieb in Kirchberg nahe der bayerischen Grenze knapp 14.000 Euro in Rechnung. Ochsenknecht habe den Betrag jahrelang nicht beglichen - auch nachdem er von einem Zivilgericht zur Zahlung verurteilt worden sei, hieß es vor der Verhandlung von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Sie wurde Ende 2024 vom Hotelier eingeschaltet und stellte dann einen Europäischen Haftbefehl aus.
Als der Schauspieler von der Richterin gefragt wurde, ob er sich schuldig bekenne, antwortete er weder mit einem klaren Ja noch mit einem Nein. Stattdessen sagte er: "Ich würde generell die Verantwortung übernehmen dafür, dass ich nicht bezahlt habe." Er habe sich bei dem Chef des betroffenen Tiroler Hotels entschuldigt, sagte er. Danach entschuldigte er sich im Gerichtssaal bei der Öffentlichkeit.
Der Staatsanwaltschaft war diese Aussage zu wenig*. Aus ihrer Sicht handelte es sich um einen Fall von schwerem Betrug, der mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Ochsenknecht habe Leistungen in Anspruch genommen, obwohl er sie nicht bezahlen konnte oder wollte, hieß es von der Justizbehörde. Ochsenknecht habe das Hotel lange Zeit "verarscht" und an der Nase herumgeführt, sagte der Ankläger erzürnt. Er habe bis heute nicht erklärt, warum er nicht bezahlt habe, obwohl er nach eigenen Angaben zur Zeit des Aufenthalts in Tirol genügend Geld gehabt habe. Auch die Richterin forderte Ochsenknecht auf, doch klarer auf seine Schuld einzugehen. Schlussendlich entschied sie sich dennoch für die sogenannte Diversion, also eine Prozess-Einstellung ohne Urteil, aber mit Geldbuße. Diese österreichische Möglichkeit der Beilegung existiert in Deutschland in dieser Form nicht.
Die Richterin argumentierte, dass Ochsenknecht den Schaden wieder gutgemacht habe. Außerdem habe er zum Zeitpunkt des Hotelaufenthaltes einen "ordentlichen Lebenswandel" geführt. Sie wies auch darauf hin, dass der Angeklagte nach seiner Festnahme mehrere Wochen in Haft verbracht hatte, bevor er nach Österreich überstellt und gegen Kaution freigelassen wurde. Die Richterin geht davon aus, dass Ochsenknecht durch die Gefangenschaft geläutert sei und seine Fehler eingesehen habe. "Sie haben gemerkt: So geht es auf keinen Fall", sagte sie in Richtung des Angeklagten.
Verhaftung und Gefängnis-Odyssee
Der Sohn des Schauspielers Uwe Ochsenknecht und dessen früherer Ehefrau Natascha wurde Ende Juni am Flughafen Hamburg festgenommen. Kurz danach wurde die Hotel-Rechnung beglichen - finanziert von Ochsenknechts Ex-Freundin und Mutter seiner Tochter. Anfang Juli wurde Jimi Blue Ochsenknecht nach Österreich ausgeliefert. Der Transport führte über mehrere deutsche Gefängnisse. In Innsbruck wurde Ochsenknecht schließlich gegen Kaution freigelassen.
"Ich muss für mein Fehlverhalten geradestehen und trage dafür die Verantwortung und die Konsequenzen", hatte der einstige Kinderstar ("Die Wilden Kerle") in einer Instagram-Story geschrieben. Er hätte es niemals so weit kommen lassen, wenn er gewusst hätte, "wie weit es schon ist", räumte er mit Blick auf die Hotelrechnung ein.
Ganz beendet ist die Hotel-Angelegenheit noch nicht: Erst wenn die 18.000 Euro Geldbuße auch wirklich wie vereinbart in Raten bezahlt sind, kann das Gericht das Verfahren einstellen. Wenn nicht, wird es fortgesetzt. Außerdem ließ der Staatsanwalt vorerst offen, ob er Einspruch gegen eine solche Einstellung einlegen würde.
(* Weitere Informationen der Staatsanwaltschaft eingefügt, 22.08.2025, 13:55h, jvh)