Der Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, wird angesichts der Corona-Epidemie vom 15.04.2020 an mit Schutzmasken fortgesetzt. Um Ansteckungen zu vermeiden, müssen sämtliche Prozessbeteiligte künftig Masken tragen, soweit diese verfügbar sind, verfügte das Gericht. Das betrifft sowohl die Richter, die fünf Angeklagten und ihre Anwälte als auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Dolmetscher und Journalisten.
Gericht beschränkt Zahl der Journalisten und Zuschauer
Um unter den räumlich beschränkten Möglichkeiten des Hochsicherheitssaals, in dem das Verfahren abläuft, genügend Sicherheitsabstand zu schaffen, wurde die Zahl der zugelassenen Journalisten und Zuschauer reduziert. Fotografen und Kamerateams sind zur Vermeidung von Infektionsgefahren nicht mehr zugelassen. Der vor mehr als zweieinhalb Jahren gestartete Prozess befindet sich auf der Zielgeraden. Demnächst werden die Plädoyers und Urteile erwartet. Sollte etwa einer der Richter erkranken, wäre der Fortgang des Verfahrens dadurch kurz vor seinem Ende stark gefährdet.
Abu Walaa und Mitangeklagten wird Mitgliedschaft im IS vorgeworfen
Der Iraker Abu Walaa und vier Mitangeklagte müssen sich in Celle seit September 2017 wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS verantworten. Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt haben.
Redaktion beck-aktuell, 14. April 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG Celle, Der "Islamische Staat" (IS) ist - wie seine Vorgängerorganisationen ISI und ISIS - eine terroristische Vereinigung im Ausland, BeckRS 2016, 07071
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