Für ein Verfahren gegen einen jungen Asylbewerber
aus Afghanistan hat ein Richter am Amtsgericht Miesbach (Bayern) das
Kreuz im Gerichtssaal abhängen lassen. Das bestätigte das Gericht am
18.01.2018. Das Vorhandensein von Kreuzen verstoße nicht gegen die
Pflicht des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität,
erläuterte das bayerische Justizministerium. Soweit sich
Verfahrensbeteiligte dadurch aber in ihrer Glaubensfreiheit
beeinträchtigt fühlten und ein Verhandeln unter dem Kreuz für sie
eine unzumutbare innere Belastung darstelle, entscheide das jeweilige
Gericht darüber, ob die Verhandlung ohne Kreuz stattfinden könne.
Angeklagter soll mit radikal-islamischen Taliban sympathisiert haben
Nach Medienberichten soll der 21-jährige Angeklagte mit den
radikal-islamischen Taliban sympathisiert haben. Zudem soll er einem
afghanischen Landsmann mit dem Tod gedroht haben, weil dieser Christ
geworden war und am Sonntag in die Kirche ging.
Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Payandeh, Die Sensibilität der Strafjustiz für Rassismus und Diskriminierung, DRiZ 2017, 322
BVerfG, Anbringen von Kruzifixen in staatlichen Pflichtschulen als Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 GG, NJW 1995, 2477
BVerfG, Mit Kreuz ausgestatteter Gerichtssaal, NJW 1973, 2196