Exzessive Provisionen im Bereich der Restschuldversicherung sollen der Vergangenheit angehören. Das Bundesfinanzministerium plant eine Deckelung auf maximal 2,5% der versicherten Darlehenssumme. Dazu will es in Kürze eine Gesetzesinitiative im Wege einer Formulierungshilfe in das Bundeskabinett einbringen.
Ministerium sieht Handlungsbedarf auch im Lebensversicherungsbereich
Der Vorschlag basiert maßgeblich auf einem bereits 2019 konsultierten Referentenentwurf, der darüberhinausgehend auch einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vorgesehen hatte. Um eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, seien die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt worden, erläutert das Finanzministerium. Auch hier bestehe allerdings Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden.
Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2021.
Zum Thema im Internet
Den Referentenentwurf von 2019, der auch noch den Bereich der Lebensversicherungen erfasst hatte, finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des BMF.
Aus der Datenbank beck-online
Knops,
Sittenwidrigkeitsprüfung in gestörten Marktlagen am Beispiel von Restschuldversicherungen,
NJW 2019, 1847
Reifner, Erfolgsprovisionen bei Finanzdienstleistungen – Zur rechtlichen Bewältigung der Finanzkrise, VuR 2011, 83