Provisionen bei Restschuldversicherungen sollen gedeckelt werden

Exzessive Provisionen im Bereich der Restschuldversicherung sollen der Vergangenheit angehören. Das Bundesfinanzministerium plant eine Deckelung auf maximal 2,5% der versicherten Darlehenssumme. Dazu will es in Kürze eine Gesetzesinitiative im Wege einer Formulierungshilfe in das Bundeskabinett einbringen.

Ministerium sieht Handlungsbedarf auch im Lebensversicherungsbereich

Der Vorschlag basiert maßgeblich auf einem bereits 2019 konsultierten Referentenentwurf, der darüberhinausgehend auch einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vorgesehen hatte. Um eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, seien die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt worden, erläutert das Finanzministerium. Auch hier bestehe allerdings Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden.

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2021.

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