Proteste im Iran: Erste Hinrichtung eines Demonstranten

Im Iran ist nach Angaben von Staatsmedien erstmals seit Beginn der Massenproteste ein Demonstrant hingerichtet worden. Ein Revolutionsgericht in Teheran habe ihn gemäß islamischer Rechtsauffassung wegen "Kriegsführung gegen Gott" zum Tode verurteilt. Demnach wurde ihm zur Last gelegt, ein Mitglied der berüchtigten paramilitärischen Basidsch-Miliz mit einer Waffe angegriffen, Schrecken verbreitet und eine Straße blockiert zu haben.


Justiz will harten Kurs fortsetzen

Ein Berufungsverfahren wurde vom Obersten Gerichtshof abgewiesen. Zum Alter des getöteten Mannes und zur Art der Hinrichtung gab es zunächst keine Angaben. Die Todesstrafe wird im Iran normalerweise durch Erhängen vollstreckt. Die Kundgebungen gegen die Führung der islamischen Republik dauern immer noch an. Seit Beginn der Woche hielten vor allem in der iranischen Kurdenprovinz viele Ladenbesitzer aus Protest ihre Geschäfte geschlossen. In weiten Landesteilen war ein massives Aufgebot von Sicherheitskräften präsent, um Versammlungen und Proteste zu verhindern. In den vergangenen Wochen wurden bereits mehrere Todesurteile gegen Demonstranten verhängt. Die Justiz hat angesichts der Proteste einen harten Kurs angekündigt. Auch im Parlament forderten Abgeordnete harte Urteile bis zur Todesstrafe für die Tausenden inhaftierten Protestteilnehmer.

Zahl der vollstreckten Todesurteile deutlich angestiegen

Nach Einschätzungen von Menschenrechtlern wurden seit Mitte September mindestens 470 Demonstranten getötet und mehr als 18.000 verhaftet. Menschenrechtler kritisieren, dass die Zahl der vollstreckten Todesurteile im Iran seit der Amtsübernahme des erzkonservativen Präsidenten Ebrahim Raisi im Sommer vergangenen Jahres deutlich angestiegen ist. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden nach Angaben von Amnesty International mindestens 250 Menschen hingerichtet, vor allem wegen Drogendelikten. Auslöser der landesweiten Proteste war der Tod der iranischen Kurdin Mahsa Amini. Sie starb am 16.09.2022 im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war.

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2022 (dpa).