Jahresausblick des BAG: Profifußball und Mindestlohn

Es geht um Kündigungsschutz, um Geld, verzwickte Passagen in Tarifverträgen oder das Recht auf Streik: Die Bundesarbeitsrichter in Erfurt haben das letzte Wort, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen können. Den Richtern in den dunkelroten Roben geht die Arbeit nicht aus. Am 15.02.2017 zogen sie Bilanz und blickten voraus auf einige Fälle im Jahr 2017.

Befristete Verträge im Profifußball

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sollen entscheiden, ob Fußballvereine ihren Profis weiterhin befristete Verträge geben können. Anlass für die brisante Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen dem FSV Mainz 05 und seinem früheren Torwart Heinz Müller. Müller hatte 2014 nach Ablauf eines Zweijahresvertrages auf eine "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" geklagt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz ließ befristete Verträge wegen der "Eigenart der Arbeitsleistung" von Profifußballern zu, machte aber den Weg für eine Revision zum BAG frei. Der Fall könnte im vierten Quartal 2017 verhandelt werden, sagte ein BAG-Sprecher.

Mindestlohn noch immer Streitthema

Mehr als zwei Jahre nach der Mindestlohneinführung landen weitere Streitfälle in Erfurt, bei denen es um Detailfragen geht. Was können Arbeitgeber anrechnen, um auf die aktuelle Lohnuntergrenze von 8,84 Euro pro Stunde zu kommen, lautet häufig die Frage. Unter anderem soll es um eine Treueprämie gehen. Ein Grundsatzurteil zum Mindestlohn hatte das BAG bereits 2016 gefällt. Zur Enttäuschung vieler Geringverdiener können danach Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer darauf einen Rechtsanspruch hat und die Zahlungen monatlich erfolgen. Das gilt allerdings nicht für Zahlungen, die einen bestimmten Zweck erfüllen sollen wie Nachtarbeitszuschläge. Der Präzedenzfall zum Mindestlohn kam aus Brandenburg an der Havel.

Kündigungsschutz für Angestellte in Privathaushalten?

Voraussichtlich Anfang März 2017 beschäftigen sich die Bundesarbeitsrichter mit der Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz auch für Angestellte in privaten Haushalten gilt. Es geht um die Kündigungsschutzklage einer ehemaligen Servicekraft aus Nordrhein-Westfalen. In dem Haushalt, in dem sie gearbeitet hat, sollen dauerhaft 15 Arbeitnehmer angestellt gewesen sein. Die Vorinstanzen hatten die Klage der Frau abgewiesen.

Haftung einer Gewerkschaft für rechtswidrigen Streik bejaht

2016 sorgten die Erfurter Richter mit einer Streikrechtsentscheidung für einen Paukenschlag. Erstmals wurde eine Gewerkschaft zu Schadenersatz für die Folgen eines Streiks verurteilt (NZA 2016, 1543). Es traf die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), der die Richter einen Verstoß gegen die Friedenspflicht bei einem mehrtägigen Arbeitskampf am Frankfurter Flughafen anlasteten. Der Schaden hat sich laut Flughafengesellschaft auf einen Millionenbetrag summiert. Das BAG wertete den Streik der Vorfeldlotsen als rechtswidrig – nur dann kann es laut Rechtsprechung Schadenersatz geben. Zahlungen von Gewerkschaften für die Folgen von Arbeitskämpfen sind bisher in Deutschland die Ausnahme.

Recht auf Mitbestimmung bei Gestaltung des Facebook-Auftritts des Arbeitgebers

Facebook-Auftritte gehören zum Standard vieler Unternehmen. Doch sollen Betriebsräte bei deren Gestaltung mitreden dürfen? Ja, sagten die Bundesarbeitsrichter in einem Urteil von 2016. Dies gelte, wenn Nutzer auf der Facebook-Seite auch Kommentare über Mitarbeiter des Unternehmens abgeben können. Es handelte sich um das erste höchstrichterliche Urteil zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates in Bezug auf die sozialen Netzwerke.

Redaktion beck-aktuell, Simone Rothe, 16. Februar 2017 (dpa).

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