Die Privatbank M.M. Warburg hat gegen das Urteil im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess Revision eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher der Bank der Deutschen Presse-Agentur. Warburg war als sogenannte Einziehungsbeteiligte vom Landgericht Bonn am 18.03.2020 zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden. Damit landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof.
LG Bonn definierte als erstes Gericht Cum/Ex-Geschäfte als Straftat
Die beiden im Bonner Prozess angeklagten britischen Aktienhändler wurden zu relativ milden Bewährungsstrafen verurteilt, da sie als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte beigetragen hatten. Einer der beiden muss zusätzlich 14 Millionen Euro Steuerschulden zurückzahlen. Das Urteil definierte Cum/Ex-Geschäfte erstmals gerichtlich als Straftat.
Milliardenschaden für Staat durch Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern
Bei Cum/Ex-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden.
Redaktion beck-aktuell, 23. März 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Knauer/Schomburg, "Cum/Ex-Geschäfte - kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?", NStZ 2019, 305
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