Wegen des Abknibbelns und Umklebens von Preisschildchen
ist eine 62 Jahre alte Hausfrau zu einem Monat Haft auf Bewährung
verurteilt worden. Das Amtsgericht Bonn befand sie der
Urkundenfälschung für schuldig. Die Angeklagte hatte in einem
Baumarkt kurzerhand das Original-Etikett auf einem
Wein-Kapselschneider über 10,99 Euro mit einem Sonderpreis von zwei
Euro überklebt. Den selbst gemachten Dumpingpreis zahlte sie
schließlich an der Kasse.
Bei Rückfall muss die Wiederholungstäterin Haft antreten
Wie das Gericht am 08.03.2018 mitteilte, hatte ein Detektiv die
gelernte Anwaltsgehilfin bei der Manipulation beobachtet und
auf dem Parkplatz gestellt. Die Angeklagte ist nicht das erste Mal
mit dem Umetikettieren von Waren aufgeflogen: Bereits zwei Mal wurde
sie deswegen zu Geldstrafen über 2.000 Euro verurteilt.
Eine erneute Geldstrafe, so die Strafrichterin, sei bei der
Wiederholungstäterin nicht mehr in Frage gekommen. Als Bewährungsauflage muss
sie jetzt 300 Euro in Raten an den Verein "Ärzte ohne Grenzen"
zahlen. Falls sie in den nächsten zwei Jahren rückfällig werden
sollte, muss sie die Haftstrafe antreten.
AG Bonn
Redaktion beck-aktuell, 12. März 2018.