AG Bonn: Bewährungsstrafe für Umkleben von Preisschildchen

Wegen des Abknibbelns und Umklebens von Preisschildchen ist eine 62 Jahre alte Hausfrau zu einem Monat Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Bonn befand sie der Urkundenfälschung für schuldig. Die Angeklagte hatte in einem Baumarkt kurzerhand das Original-Etikett auf einem Wein-Kapselschneider über 10,99 Euro mit einem Sonderpreis von zwei Euro überklebt. Den selbst gemachten Dumpingpreis zahlte sie schließlich an der Kasse.

Bei Rückfall muss die Wiederholungstäterin Haft antreten

Wie das Gericht am 08.03.2018 mitteilte, hatte ein Detektiv die gelernte Anwaltsgehilfin bei der Manipulation beobachtet und auf dem Parkplatz gestellt. Die Angeklagte ist nicht das erste Mal mit dem Umetikettieren von Waren aufgeflogen: Bereits zwei Mal wurde sie deswegen zu Geldstrafen über 2.000 Euro verurteilt. Eine erneute Geldstrafe, so die Strafrichterin, sei bei der Wiederholungstäterin nicht mehr in Frage gekommen. Als Bewährungsauflage muss sie jetzt 300 Euro in Raten an den Verein "Ärzte ohne Grenzen" zahlen. Falls sie in den nächsten zwei Jahren rückfällig werden sollte, muss sie die Haftstrafe antreten.

AG Bonn

Redaktion beck-aktuell, 12. März 2018.

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