Preisabsprachen: Bundeskartellamt verhängt Bußgelder von rund 205 Millionen Euro gegen Edelstahlunternehmen

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat gegen sechs Edelstahlunternehmen, einen Branchenverband und zehn verantwortliche Personen  wegen Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 205 Millionen Euro verhängt. Dies teilte die Behörde am 12.07.2018 mit.

Kronzeugenantrag des österreichischen Voestalpine-Konzerns löste Verfahren aus

Betroffen seien Hersteller, Weiterverarbeiter und Händler von Edelstahlprodukten, unter anderem ArcelorMittal, Dörrenberg, Saarstahl und Schmidt + Clemens. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im November 2015 aufgrund eines Kronzeugenantrages des österreichischen Konzerns Voestalpine. 

Berechnung der Schrott- und Legierungszuschläge für Edelstahlprodukte abgesprochen 

"Die Unternehmen haben über Jahre hinweg wichtige Preisbestandteile beim Vertrieb von Edelstahl abgesprochen", erklärte BKartA-Präsident Andreas Mundt. Laut BKartA haben die Stahlhersteller zumindest seit 2004 bis längstens zur Durchsuchung im November 2015 die Berechnungsweise der Schrott- und Legierungszuschläge für Edelstahlprodukte untereinander abgestimmt und branchenweit einheitlich verwendet. 

Austausch wettbewerblich sensibler Informationen 

Zudem hätten sich die Unternehmen weitreichend über wettbewerblich sensible Informationen ausgetauscht. Die Ermittlungen haben nach Angaben der Behörde ergeben, dass sich Vertreter der Stahlhersteller zumindest im Produktbereich Edelbaustahl auch über Erhöhungen des Basispreises ausgetauscht hätten. Ergänzend seien weitere sensible Informationen, wie zum Beispiel die aktuelle Auftragslage, die Entwicklung der Lagerbestände bei den Kunden, Kapazitäten, Produktionsstillstände und beabsichtigte Preiserhöhungen ausgetauscht worden, die für das wettbewerbliche Verhalten der Unternehmen von Bedeutung gewesen seien. 

Einvernehmliche Verfahrensbeendigung 

Laut BKartA haben die betroffenen Unternehmen die gegen sie jeweils erhobenen Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Die Geldbußen gegen die (inzwischen aufgelöste) Edelstahl-Vereinigung e.V. und eine verantwortliche Person seien bereits rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2018.

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