Konferenz für frühzeitige eBO-Nutzung und mehr Online-Verfahren
Im Kern ging es auf der Präsidentenkonferenz um verschiedene Aspekte der Digitalisierung der Justiz. In Bezug auf den elektronischen Rechtsverkehr begrüßt sie das geplante besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ab 2024 passiv nutzen müssen sollen. Sie appelliert an die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, das eBO schon vorher passiv und aktiv zu nutzen, damit Medienbrüche künftig soweit wie möglich vermieden werden. Ferner setzt sich die Konferenz für eine stärkere Digitalisierung des Arbeitsgerichtsprozesses ein. Diese biete insbesondere die "historische" Chance, den Zugang zum Recht für Arbeitnehmer/innen durch geeignete Online-Verfahren zu erleichtern.
Mehr Videoverhandlungen in arbeitsgerichtlichen Prozessen
Außerdem unterstützt die Konferenz die Forderung des Bundesrats nach mehr Videoverhandlungen in den Gerichtsbarkeiten. Videoverhandlungen seien zwar kein Ersatz für Präsenzverhandlungen, aber sehr gut geeignet, das Verhandlungsangebot der Arbeitsgerichtsbarkeit - auch nach der Zeit der Corona-Pandemie - zu vervollständigen. Nach Ansicht der Konferenz sollte für das arbeitsgerichtliche Verfahren im Fall einer Reform des § 128a ZPO an der Anwesenheit des Spruchkörpers im Sitzungssaal auch bei Videoverhandlungen festgehalten werden. Zudem sei es für eine breite Akzeptanz von Videoverhandlungen wesentlich, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Darüber hinaus fordert die Konferenz vor dem Hintergrund der Bedeutung von Social Media eine Kommunikationsstrategie der Justiz für das 21. Jahrhundert.