Präsident des Zentralrats der Juden fordert härtere Urteile

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, lobt die Strafgesetze bei antisemitischen Straftaten. Doch Richterinnen und Richter sollten aus seiner Sicht schärfer durchgreifen.

Schuster fordert härtere Urteile bei antisemitischen Straftaten. Die Justiz trage eine große Verantwortung dafür, das Sicherheitsgefühl von Jüdinnen und Juden in Deutschland wieder herzustellen, sagte er am Montagabend in Berlin.

"Antisemitismus in Wort und Tat ist strafbar und das Strafgesetzbuch gibt einen Strafrahmen vor", sagte er. "Was mich aber erschreckt ist, dass immer die entlastenden Argumente gesucht werden." Die Fluchterfahrung eines Täters oder eine schwere Kindheit werde berücksichtigt, nicht aber, wie es den Geschädigten gehe. "Wir brauchen schärfere und härtere Urteile", sagte Schuster. "Die müssen auch abschreckend sein. Mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten locken Sie niemanden hinterm Ofen vor und schrecken Sie erst recht keinen ab."

Schuster äußerte sich aus Anlass des ersten Jahrestags des Hamas-Angriffs auf Israel in einer öffentlichen Diskussion mit dem Psychologen Ahmad Mansour, der wie Schuster in Israel geboren wurde und palästinensisch-arabische Wurzeln hat. Beide sind Deutsche.

Mansour sagte, Symbole hätten eine tiefe Wirkung. Er nannte das Beispiel eines 15-jährigen Jungen aus Palästina, der immer wieder festgenommen werde und dies laut Mansour auf Tiktok inszeniere, dann aber immer wieder schnell frei komme. Das werde beachtet. Hier müsse die Mehrheitsgesellschaft ihre Regeln klar kommunizieren. "Aber das haben wir nicht getan."

Richterbund weist Kritik zurück

Der Deutsche Richterbund hat die Kritik zurückgewiesen. "Die Justiz verfolgt im Kampf gegen Antisemitismus bereits seit vielen Jahren eine Null-Toleranz-Linie", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn. Die Gerichte hätten alle belastenden, aber auch mögliche entlastende Umstände zu würdigen. "Das ist die gesetzliche Aufgabe des Richters im Strafprozess und hat nichts mit Nachsicht oder Milde zu tun."

Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten würden generell mit höchster Priorität geführt. "Insbesondere stellen die Staatsanwaltschaften Verfahren wegen antisemitischer Straftaten grundsätzlich nicht wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage ein, sondern bringen jeden Fall bei hinreichendem Tatverdacht zur Anklage", betonte Rebehn.

Unterstützung bekam Schuster hingegen von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Er sei überzeugt, dass die Mindeststrafen für antisemitische Straftaten angepasst werden müssten. "Wer gegen Israel hetzt, der muss mit einer sechsmonatigen Mindeststrafe rechnen können", forderte Dobrindt am Dienstag. Denn bei einem antisemitischen Motiv sei grundsätzlich von einem schweren Fall der Volksverhetzung auszugehen. Aus seiner Sicht sollte es zudem möglich sein, Menschen, die antisemitische Straftaten verübten, den deutschen Pass zu entziehen, falls sie neben der deutschen noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen.

(Hinweis der Redaktion: Die ursprüngliche Meldung wurde um die Reaktion des Richterbundes und Dobrindts ergänzt. 8.10.2024, 15:35 Uhr, jvh)

Redaktion beck-aktuell, js, 8. Oktober 2024 (dpa).