Erneuerung mit Sieben-Punkte-Plan
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Ende 2020 eine gründliche Untersuchung der BaFin angestoßen und im Februar 2021 einen Sieben-Punkte-Plan zur Reform vorgelegt. Grundlage ist das im Juni 2021 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Ziel sei es, die Schlagkraft der BaFin im Aufsichts- und Prüfungshandeln zu erhöhen und den Finanzmarkt mit modernster Technologie wirksamer und stringenter zu beaufsichtigen. Inzwischen seien gut zwei Drittel der insgesamt 40 identifizierten Reformmaßnahmen umgesetzt, ein Drittel stehe vor der Implementierung.
Fokusaufsicht und Taskforce bereits gestartet
Die Fokusaufsicht und die Taskforce sind nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums und der BaFin Mitte August gestartet. Die Fokusaufsicht beaufsichtige Finanzdienstleistungsunternehmen mit komplexen oder innovativen Geschäftsmodellen. Derzeit überwache sie bereits 17 Banken, Versicherer, Wertpapierhäuser und Zahlungsdienstleister. Mit ihrer Taskforce könne die BaFin im Verdachtsfall nun auch kurzfristig mit eigenem Personal investigativ prüfen.
Künftig mehr Rechte bei Bilanzprüfungen
Nach dem FISG sei die Bilanzkontrolle ab 2022 einstufig organisiert, das heißt Anlass- und Stichprobenprüfungen seien künftig allein Sache der BaFin. Die Rechte der BaFin zur Überprüfung der Bilanzen der in Deutschland börsennotierten Unternehmen werden damit nach der Mitteilung der Behörden erheblich gestärkt. Die BaFin habe ein maßgeschneidertes Markt-Monitoring zur Identifikation risikobehafteter Unternehmen aufgebaut. Dieser Prototyp werde kontinuierlich weiterentwickelt. Gleichzeitig richte die BaFin ihre Prüftätigkeit proaktiver aus, etwa mit verstärkten Vor-Ort-Prüfungen und finanzforensischen Untersuchungen.
Hinweisgeberstelle neu aufgestellt
Die BaFin habe ihre Hinweisgeberstelle, an die sich Whistleblower wenden können, im August dieses Jahres neu aufgestellt. Ein risikoorientierter Ansatz und ein umfassendes Monitoring ermöglichten es ihr, wertvolle Informationen zu sammeln und zu analysieren, um dann zielgerichtet zu agieren.
Mystery-Shopping als Instrument der Verbraucherschutzaufsicht
Ab 2022 wolle die BaFin verdeckte Testkäufe, auch bekannt als Mystery-Shopping, als weiteres Instrument zur Stärkung der Verbraucherschutzaufsicht nutzen, kündigt das Bundesfinanzministerium weiter an. Geplant seien mehrere Mystery-Shopping-Aktionen pro Jahr. Geschulte Testkäuferinnen und -käufer würden dann als Verbraucherinnen und Verbraucher auftreten, um sich in Finanzunternehmen beraten zu lassen oder Produkte zu Testzwecken zu erwerben.
BaFin-Präsident verfügt über mehr Kompetenzen
Im Zuge der Modernisierung seien die Kompetenzen des BaFin-Präsidentenamts erheblich gestärkt worden. Präsident Branson verantworte den Haushalt, lege Personal- und Finanzmitteleinsatz fest und bestimme die Aufbauorganisation. Dementsprechend habe die BaFin ihre Statuten bereits zum 01.07.2021 angepasst. Die Entscheidungsfindung auf Leitungsebene sei so beschleunigt. Bis Ende des Jahres werde sie zudem ein neues strategisches Steuerungssystem mit klaren Zielvorgaben einführen.
Data Intelligence Unit und IT-Aufsicht
Die zentrale Analytics-Einheit, die Data Intelligence Unit (DIU) hat laut Bundesfinanzministerium ihre Arbeit im August aufgenommen. Die DIU sei das Rückgrat der datengetriebenen und IT-gestützten Aufsicht. Das zentrale neue Tool – das Aufseher-Cockpit – sei als Prototyp bereits entwickelt. Die Version 1.0 solle Ende des Jahres in Betrieb genommen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Mit dieser IT-Lösung würden die Aufseherinnen und Aufseher der BaFin perspektivisch alle für ihre Arbeit notwendigen Informationen auf einen Blick unter Einsatz modernster Technologien erhalten – intuitiv nutzbar mit einem auf die Nutzerinnen und Nutzer zugeschnittenen Design. Im August dieses Jahres sei außerdem die IT-Aufsicht gestärkt worden: Eine neue Aufsichtsgruppe führe nun die Aufsicht über Kryptoverwahrer, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute. Im Fokus stünden Cyberkrisenprävention und die Überwachung vernetzter IT-Auslagerungsunternehmen.