Porsche kürzt Bezüge von Betriebsräten – Klagen eingereicht

Mehrere Betriebsräte der Volkswagen-Tochter Porsche wehren sich vor dem Arbeitsgericht Stuttgart gegen die Kürzung ihrer Bezüge. Sowohl das Unternehmen als auch die Arbeitnehmervertretung bestätigten am Montag entsprechende Klagen. Die ersten Klagen seien bei Gerichten in Stuttgart und Leipzig bereits eingegangen, weitere sollten folgen – auch vom Betriebsratsvorsitzenden Harald Buck.

Bezugskürzungen rechtens?

Hintergrund ist, dass die Betriebsräte prüfen lassen wollen, ob die vom Unternehmen vorgenommene Anpassung der Vergütung angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZA 2023, 301) rechtens ist. Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW-Manager hatte der BGH zu Jahresbeginn die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren "hypothetischer Entwicklung" zu bemessen. Aus Sorge vor dem Vorwurf der Untreue haben mehrere Unternehmen daraufhin die Bezüge korrigiert.

Ziel beider Seiten: Rechtssicherheit

"Um Rechtssicherheit zu erreichen, müssen wir vor Gericht ziehen", wurde Gremiumschef Buck von der "Stuttgarter Zeitung" zitiert, die zuerst über die Klagen berichtet hatte. "Das ist für uns Betriebsräte nicht einfach, denn wir arbeiten alle schon sehr lange und sehr gerne für Porsche." Ihm persönlich falle es schwer, nach mehr als 30 Jahren guter Zusammenarbeit gegen das Unternehmen zu klagen. Eine Porsche-Sprecherin sagte am Montag: "Porsche wird zunächst den Ausgang der Verfahren abwarten – zu laufenden Verfahren äußern wir uns nicht." Das Unternehmen könne die Position der Betriebsräte allerdings gut nachvollziehen. "Wir teilen das Interesse, über die Gerichtsverfahren mehr Rechtsklarheit in dem gesamten Themenkomplex zu erhalten."

Klagen auch bei VW

Auch bei Volkswagen wehren sich Arbeitnehmervertreter vor Gerichten gegen die Kürzung ihrer Bezüge. Der Konzern hatte ebenfalls sein Interesse an Rechtssicherheit betont. Nach dem BGH-Urteil hatte Porsche laut der Sprecherin "bei einer geringen Anzahl von Betriebsratsmitgliedern Anpassungen an der Vergütung vorgenommen".

Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2023 (dpa).

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