Der polnische Sejm hat ein Gesetz zur Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer für Richter gebilligt. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Freigabe von milliardenschweren Corona-Hilfen durch die EU-Kommission getan. In zweiter Lesung stimmten am Donnerstag nach Angaben der Agentur PAP 231 Abgeordnete für den Entwurf, dagegen waren 208. Es gab 13 Enthaltungen. Das Gesetz geht nach der Verabschiedung im Sejm nun an die zweite Parlamentskammer, den Senat.
Abschaffung der Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof
Präsident Andrzej Duda hatte den Entwurf im Februar vorgelegt. Die Gesetzesnovelle sieht vor, die Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof abzuschaffen. Die dort gegenwärtig tätigen Höchstrichter können in eine andere Kammer wechseln oder in den Ruhestand gehen. Anstelle der umstrittenen Disziplinarkammer soll eine neue "Kammer für berufliche Verantwortung" eingerichtet werden. Für deren Besetzung sollen unter allen Richtern des Obersten Gerichts mit Ausnahme des Gerichtspräsidenten 33 Personen ausgelost werden. Der Staatspräsident wird aus ihnen jeweils elf Richter für eine Amtszeit von fünf Jahren auswählen.
Abschaffung der Disziplinarkammer Voraussetzung für EU-Corona-Hilfen
Der Entwurf sieht auch die Einführung einer Prüfung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter vor. Die EU hat Corona-Hilfen für Polen blockiert und will sie nur freigeben, wenn wichtige Teile der Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung rückgängig gemacht werden. Dazu gehört auch die Abschaffung der Disziplinarkammer.
Redaktion beck-aktuell, Britta Weichlein, beck-aktuell-Redaktion, 27. Mai 2022 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
EuGH-Generalanwalt, Verstoß eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen, Nationale Maßnahmen zur Einführung einer Disziplinarregelung für Richter, Polen, BeckRS 2021, 9889
EuGH, Vorläufiger Rechtsschutz, Beschluss über einstweilige Anordnungen, Art. 163 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Änderung der Umstände, Fehlen, Zuständigkeit der Izba, Dyscyplinarna (Disziplinarkammer) des Sad Najwyzszy (Oberstes, Gericht, Polen), BeckRS 2021, 29476
EuGH, 602. Unionsrechtswidrigkeit der polnischen Disziplinarordnung für Richter (Art. 19 Abs. 1 EUV; Art. 267 AEUV), DÖV 2021, 940
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