Der Politikwissenschaftler Wolfgang Merkel hat sich nach dem Hin und Her bei der inzwischen gekippten Osterruhe für eine Begrenzung der Regierungszeit im Kanzleramt ausgesprochen. Die Amtszeiten sollten auf zwei oder drei Legislaturperioden, also acht oder zwölf Jahre, begrenzt werden, "damit uns nicht demokratische Ersatzkönige und -königinnen regieren", sagte der Politologe dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
"Strukturfehler in der Verfassung"
Es sei ein Strukturfehler, "dass unsere Verfassung es zulässt, dass man so lange am Stück regieren kann, so der Wissenschaftler. Angela Merkel (CDU) regiert seit November 2005. Länger als Merkel war nur Helmut Kohl im Amt. Sollte sich die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl im September 2021 hinziehen, könnte die Kanzlerin den Ex-Kanzler noch einholen - dafür müsste sie bis zum 17.12.2021 im Amt bleiben. Das Grundgesetz sieht keine Begrenzung bei der Amtszeit für Bundeskanzler vor. "Konrad Adenauer führte nach 1961 eine lähmende Regierung und wollte nicht abtreten. Ähnlich war es bei Helmut Kohl, der wie Frau Merkel ebenfalls 16 Jahre lang regiert hat. Es lag eine Art Mehltau über dem Land", sagte der Wissenschaftler Merkel dem RND. Das wiederhole sich jetzt, daher sollten die Amtszeiten begrenzt werden.
Kritik an Corona-Entscheidungen in Bund-Länder-Runde
Dass viele Corona-Entscheidungen in der Runde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder getroffen werden, hält der Politikwissenschaftler für "nicht besonders demokratisch" und "nicht besonders transparent". Die Regierungschefs hätten augenscheinlich "die Macht genossen, die sie durch die Ministerpräsidentenkonferenz bekommen haben. Plötzlich wurden auch Politiker sichtbar, die viele Bürger bis dahin kaum kannten", so Merkel. Dabei hätten sie sich "machtversessen und gestaltungsvergessen" gezeigt. "Sie lösen die Probleme unzureichend und werden damit selbst zum Problem."
Redaktion beck-aktuell, 26. März 2021 (dpa).
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Gorskiy, Zur verfassungsdogmatischen Frage einer möglichen Begrenzung der Amtszeit der deutschen Ministerpräsidenten, DÖV 2019, 21
Thiele, Neugestaltung des Wahlrechts zur Wiederbelebung der Demokratie, ZRP 2017, 105
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