Polens Regierungspartei will Justizreformen teilweise nachbessern

Polens Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) will Teile ihrer umstrittenen Justizgesetze nachbessern. Die Partei werde dem Parlament einige Nachbesserungsvorschläge zu den Reformen der allgemeinen Gerichte und des Obersten Gerichts vorlegen, kündigte der PiS-Abgeordnete Marek Ast am 22.03.2018 an.

EU-Kommission leitete Sanktionsverfahren ein

Die PiS hat seit 2015 mit etlichen Gesetzen die Justiz umgebaut und sie sich Kritikern zufolge unterstellt. Die EU-Kommission leitete deswegen ein Sanktionsverfahren ein. Bisherige Reform-Nachbesserungen etwa zum Verfassungsgericht räumten Sorgen Brüssels nicht aus.

Einschränkungen für Rechte des Justizministers

Nun kündigte die PiS gewisse Einschränkungen für Justizminister Zbigniew Ziobro an. Seit 2017 wechselte er viele Gerichtspräsidenten ohne Angaben von Gründen aus. Vor solchen Entscheidungen müsse er künftig das Richterkollegium und den für die Richterwahl zuständigen Landesjustizrat (KRS) konsultieren, sagte Ast. Ob Ziobro deren Beurteilung befolgen muss, ging aus den Angaben nicht hervor.

Pensionsalter von Frauen wird angehoben

Ast kündigte außerdem eine Anhebung des Pensionsalters von Frauen am Obersten Gericht von 60 auf 65 und damit eine Anpassung an das der Männer an. Brüssel hatte Verstöße gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeitsfragen kritisiert.

Kritik von der Opposition

Polens Opposition nannte die Änderungsvorschläge eine "Augenwischerei". Es mache keinen Unterschied, ob Ziobro die Richter persönlich abberufe oder den befangenen Landesjustizrat benutze, kritisierte Kamila Gasiuk-Pihowicz von der Partei Nowoczesna. Rechtsexperten meinen, die Wahl der Ratsmitglieder stehe nach einer PiS-Reform unter politischem Einfluss.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2018 (dpa).

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