Polens Regierungschef Mateusz Morawiecki hat im Europaparlament ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts verteidigt, das den Vorrang von EU-Recht infrage stellt. "Die Kompetenzen der EU haben ihre Grenzen, wir können nicht länger schweigen, wenn sie überschritten werden", sagte Morawiecki am 19.10.2021 in Straßburg. Die EU-Mitgliedsländer müssten Instrumente haben, um auf diese Entwicklung zu reagieren, sagte Morawiecki.
Debatte um Vorrang von EU-Recht
Er zitierte aus Urteilen des Obersten Gerichtshofes in den Niederlanden, des französischen Verfassungsrats und des Bundesverfassungsgerichts, um seinen Standpunkt zu untermauern. Hintergrund der Debatte im Europaparlament ist ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts von Anfang Oktober, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind. Diese Entscheidung wird von der EU-Kommission als höchst problematisch angesehen, weil sie der polnischen Regierung einen Vorwand geben könnte, ihr unliebsame Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu ignorieren.
Polen pocht auf Unabhängigkeit
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen drohte Polen in der Debatte wegen der Infragestellung von EU-Recht mit neuen Verfahren, die auch zur Kürzung von EU-Mitteln oder dem Entzug des Stimmrechts bei EU-Entscheidungen führen könnten. Morawiecki sagte dazu: "Ich weise die Sprache von Drohungen und Zwang zurück." Er werde nicht zulassen, dass Erpressung als Mittel der Politik gegenüber EU-Mitgliedsstaaten eingesetzt werde. Dies sei kein demokratisches Vorgehen. "Wenn ihr aus der EU einen nationalitätenlosen Superstaat machen wollt, dann fragt erst alle Gesellschaften, ob sie damit einverstanden sind", sagte Polens Regierungschef.
Redaktion beck-aktuell, 19. Oktober 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
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EuGH, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gesetz über das oberste Gericht Republik Polen, BeckRS 2020, 5366
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