Polens Präsident lässt umstrittene Strafrechtänderungen prüfen

Polens Präsident Andrzej Duda lässt eine umstrittene Reform der nationalkonservativen PiS-Regierung zur Verschärfung des Strafrechts vom Verfassungsgericht prüfen. Dies teilte am Abend des 28.06.2019 seine Kanzlei in Warschau mit. Grund seien unter anderem ernsthafte Zweifel, ob beim Gesetzgebungsverfahren verfassungsrechtliche Standards eingehalten wurden.

Rechtsverschärfungen schnell verabschiedet

Im Eilverfahren hatte die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS umstrittene Rechtsverschärfungen binnen Wochen im Mai und Juni 2019 durch das Parlament getrieben. Sie nehmen unter anderem einigen Verurteilten mit lebenslangen Haftstrafen die Möglichkeit auf eine vorzeitige Entlassung.

Verstoß gegen Menschenrechte angeprangert

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, hatte die Reform kritisiert. Sie sei nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vereinbar. Außerdem zeigte sich die Kommissarin über die Schnelligkeit besorgt und forderte eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Änderungen. Auch polnische Rechtsexperten bemängelten, dies sei im Licht der Rechtsprechung des EGMR eine unmenschliche und grausame Strafe.

Verschärfungen als Reaktion auf Missbrauch in Kirche

Die Gesetzesänderungen sollten unter anderem bei Tätern Anwendung finden, die eine dauerhafte Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Die PiS wollte mit dem Gesetz insbesondere Strafen gegen Pädophile verschärfen. Die Maßnahmen folgen als Reaktion auf eine Dokumentation des Missbrauchs in der katholischen Kirche in Polen, der die nationalkonservative Partei nahesteht.

Redaktion beck-aktuell, 1. Juli 2019 (dpa).

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