Um den Konflikt mit der EU-Kommission beizulegen,
hat Polens Parlament erneut Nachbesserungen an den umstrittenen
Justizreformen der Regierung vorgenommen. Am 10.05.2018
verabschiedete das polnische Unterhaus Sejm, in dem die
Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS die absolute Mehrheit
hat, eine Änderung der Reform des Obersten Gerichts. Die neue
Gesetzesvariante schränkt unter anderem die Möglichkeit zur
sogenannten außerordentlichen Klage ein. Diese sieht vor, dass
rechtskräftige Urteile etwa auf Antrag des Justizministers und
Generalstaatsanwalts Zbigniew Ziobro von dem Gericht wieder
aufgehoben werden können. Brüssel hatte das von der PiS eingeführte
Recht kritisiert.
Senat muss Reform noch verabschieden
Einen Antrag der Opposition, das umstrittene Gesetz ganz
abzuschaffen, lehnten die Abgeordneten zuvor ab. Die neue Reform muss
noch vom Senat verabschiedet und von Präsident Andrzej Duda
unterschrieben werden.
Sanktionsverfahren gegen Polen läuft
Die PiS hat seit 2015 mit etlichen Gesetzen die Justiz umgebaut und
sich diese laut Kritikern unterstellt. Die EU-Kommission leitete ein
Sanktionsverfahren nach Art. 7 EU- Vertrag ein, das sogar mit
einem Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat enden könnte.
Bisherige Reform-Nachbesserungen nicht ausreichend
Zuletzt hatte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans
Fortschritte im Dialog mit Polen gelobt. Allerdings reichten
bisherige Reform-Nachbesserungen etwa zum Verfassungsgericht, das
dennoch als befangen gilt, nicht aus, um das Sanktionsverfahren
beizulegen. Regierungskritiker bemängeln, die Nachbesserungen würden
die Unabhängigkeit der polnischen Justiz nicht sichern.
Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Niezgódka, Justizreform in Polen: Angriff der Exekutive auf die Justiz, NJ 2017, 360
von Bonin, Die Rechtsstaatsunion in Gefahr?, EuZW 2017, 785
Leppich, Justizkrise in Polen verschärft sich, DRIZ 2017, 270
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