Polens Parlament verabschiedet neue Nachbesserungen zu Justizreformen

Um den Konflikt mit der EU-Kommission beizulegen, hat Polens Parlament erneut Nachbesserungen an den umstrittenen Justizreformen der Regierung vorgenommen. Am 10.05.2018 verabschiedete das polnische Unterhaus Sejm, in dem die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS die absolute Mehrheit hat, eine Änderung der Reform des Obersten Gerichts. Die neue Gesetzesvariante schränkt unter anderem die Möglichkeit zur sogenannten außerordentlichen Klage ein. Diese sieht vor, dass rechtskräftige Urteile etwa auf Antrag des Justizministers und Generalstaatsanwalts Zbigniew Ziobro von dem Gericht wieder aufgehoben werden können. Brüssel hatte das von der PiS eingeführte Recht kritisiert.

Senat muss Reform noch verabschieden

Einen Antrag der Opposition, das umstrittene Gesetz ganz abzuschaffen, lehnten die Abgeordneten zuvor ab. Die neue Reform muss noch vom Senat verabschiedet und von Präsident Andrzej Duda unterschrieben werden.

Sanktionsverfahren gegen Polen läuft

Die PiS hat seit 2015 mit etlichen Gesetzen die Justiz umgebaut und sich diese laut Kritikern unterstellt. Die EU-Kommission leitete ein Sanktionsverfahren nach Art. 7 EU- Vertrag ein, das sogar mit einem Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat enden könnte.

Bisherige Reform-Nachbesserungen nicht ausreichend

Zuletzt hatte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans Fortschritte im Dialog mit Polen gelobt. Allerdings reichten bisherige Reform-Nachbesserungen etwa zum Verfassungsgericht, das dennoch als befangen gilt, nicht aus, um das Sanktionsverfahren beizulegen. Regierungskritiker bemängeln, die Nachbesserungen würden die Unabhängigkeit der polnischen Justiz nicht sichern.

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2018 (dpa).

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