Um das Sanktionsverfahren der EU-Kommission abzuwenden, strebt Polens Regierung weitere Zugeständnisse bei ihren umstrittenen Justizreformen an. Die Nationalkonservativen legten dem Parlament neue Nachbesserungen zur Reform des Obersten Gerichts vor, wie die Agentur PAP am 04.05.2018 meldete. Die Gesetzesnovelle, die nun vom Parlament verabschiedet werden muss, schränkt unter anderem die Möglichkeit ein, rechtskräftige Urteile durch das Oberste Gericht wieder aufheben zu lassen. Brüssel hatte die Vorschrift kritisiert.
EU hat bereits Sanktionsverfahren eingeleitet
Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat seit 2015 mit etlichen Gesetzen die Justiz umgebaut und diese sich Kritikern zufolge unterstellt. Die EU-Kommission leitete deswegen ein Sanktionsverfahren nach Art. 7 EUV ein, das im letzten Schritt sogar mit einem Entzug des Stimmrechts bei Abstimmungen im EU-Ministerrat enden könnte.
Bisherige Nachbesserungen Polens noch nicht ausreichend
Zuletzt hatte EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans Fortschritte im Dialog mit Polen gelobt. Allerdings reichten bisherige Reform-Nachbesserungen etwa zum Verfassungsgericht, das dennoch als befangen gilt, nicht aus, um das Sanktionsverfahren beizulegen. Regierungskritiker in Polen bemängeln, die Gesetzesänderungen würden die Unabhängigkeit der polnischen Justiz nicht sichern.
Redaktion beck-aktuell, 7. Mai 2018 (dpa).
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Niezgódka, Justizreform in Polen: Angriff der Exekutive auf die Justiz, NJ 2017, 360
von Bonin, Die Rechtsstaatsunion in Gefahr?, EuZW 2017, 785
Leppich, Justizkrise in Polen verschärft sich, DRIZ 2017, 270
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