Polen weist Vorwürfe in EU-Vertragsverletzungsverfahren zurück

Polen bleibt im Streit um die Unabhängigkeit seiner Justiz auf Konfrontationskurs zur EU. Die Regierung in Warschau wies die Vorwürfe Brüssels im Vertragsverletzungsverfahren wegen umstrittener Zwangspensionierungen oberster Richter zurück, wie die polnische Nachrichtenagentur PAP am 02.08.2018 meldete.

Polen: Unabhängigkeit der Justiz nicht gefährdet

Die Unabhängigkeit der Justiz würde dadurch nicht eingeschränkt, zitierte die Agentur aus dem ihr vorliegenden Schreiben, in dem Warschau eine Einstellung des Verfahrens forderte. Polnische Richter könnten frei urteilen, auf sie würde kein Druck ausgeübt, hieß es weiter. Nach einem Gesetz der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS müssen oberste Richter seit Juli mit 65 statt 70 Jahren in den Ruhestand. Eine Amtsverlängerung muss Präsident Andrzej Duda erlauben.

Regierung sieht sich im Recht

Laut Kritikern will die PiS so missliebige Richter loswerden. Die Partei wird seit Jahren wegen Einschnitten in die Unabhängigkeit der Justiz kritisiert. Brüssel führt bereits ein Sanktionsverfahren wegen Verstößen gegen EU-Grundwerte. Nach der Reform zum Obersten Gericht kam Anfang Juli ein Vertragsverletzungsverfahren dazu. Doch Polens Regierung sieht sich im Recht und meint, sie würde die Gerichte von korrupten Richtern befreien.

EuGH soll Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen

Unterdessen setzte sich auch in Warschau das Tauziehen um das Oberste Gericht fort: Im Widerstand gegen die Pensionierungen wandte sich das Tribunal an den Europäischen Gerichtshof. Dieser solle die Vereinbarkeit der Gesetze mit EU-Standards überprüfen, sagte Michael Laskowski, Sprecher am Obersten Gericht. Er sah die infrage gestellten Gesetze vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Regierung widersprach: Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage. Sie treibt damit die Neubesetzung des Obersten Gerichts weiter voran.

Redaktion beck-aktuell, 3. August 2018 (dpa).

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